Abmahnung Waldorf Frommer "Ironclad" Universum Film GmbH

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Im September 2011 wird wiederholt eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aufgrund einer Rechtsverletzung am Filmwerk „Ironclad" im Auftrage der Universum Film GmbH ausgesprochen. Bereits seit Jahren werden wiederholt Rechtsverletzungen an Filmwerken jedweder Art im Internet ermittelt und zivilrechtlich verfolgt - gleichwohl im Auftrage diverser Rechteinhaber. Nunmehr lässt auch die Universum Film GmbH erneut Urheberrechtsverstöße verfolgen.

Es geht um Verletzungen der exklusiven Rechte an dem Film „Ironclad". Das Filmwerk „Ironclad" ist ein Historienfilm aus England. Inhaltlich befasst sich der Film mit dem Bürgerkrieg aus dem Jahre 1205. Schon vor der Veröffentlichung des Films auf einem Videodatenträger, die in Deutschland am 07.10.2011 vollzogen wurde, verbreiteten sich illegale Vervielfältigungen des Filmwerks „Ironclad" in verschiedenen Netzwerken im Internet. Universum Film GmbH strengt mit der Abmahnung „Ironclad" der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Eindämmung der illegalen Verbreitung über die zivilrechtliche Verfolgung der Rechteverletzer an. Mit der Abmahnung „Ironclad" wird dem Empfänger derselben angetragen, den Film zu einer Zeit, in der sich dieser in seiner ertragreichen Verwertungsphase befand, über das Internet in so genannten Filesharing Tauschbörsen verbreitet zu haben.

Infolgedessen wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zunächst der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss das Filmwerk Dritten zugänglich gemacht wurde, in Erfahrung gebracht. Die IP Adresse ist in den Ermittlungsdatensätzen eines unabhängigen Sicherheitsdienstleisters dokumentiert worden, nachdem die korrekte und gerichtsverwertbare Funktionstüchtigkeit der eingesetzten Ermittlungssoftware überprüft wurde. Sodann richtet die bevollmächtigte Anwaltskanzlei einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen den zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister des Internetanschlussinhabers. Nachdem dieser die Daten des Internetanschlussinhabers herausgegeben hat, spricht die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH die Abmahnung „Ironclad" gegenüber dem betreffenden Anschlussinhaber aus. Die Universum Film GmbH lässt dabei über die Kanzlei Waldorf Frommer den Anschlussinhaber im Wege der Abmahnung unmissverständlich auf die Rechtswidrigkeit seiner Handlung im Hinblick auf das Werk „Ironclad" hinweisen.

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer richtet sich nicht ohne Grund regelmäßig an denjenigen Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss der Spielfilm über sogenannte Internet Tauschbörsen anderen Tauschbörsenteilnehmern zum Download angeboten worden sein soll. Denn wer das Werk „Ironclad" Dritten im Internet zum Download anbietet, der verstößt gegen die Verwertungsrechte für das Deutsche Vertriebsgebiet der Universum Film GmbH. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer macht für die Universum Film GmbH neben Unterlassungsansprüchen einen Pauschalbetrag geltend. Schon vor einem Jahr wurde die in München ansässige Kanzlei Waldorf Frommer von der Rechteinhaberin mit der Verfolgung von illegalen Aktivitäten an Filmwerken in Peer To Peer Tauschbörsen betraut. Mit der Abmahnung „Ironclad" fordert man von dem entsprechenden Empfänger der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i. H. v. 956 EUR (506 EUR Rechtsanwaltskosten und 450 EUR Schadensersatz). Eine übereilte Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung empfiehlt sich regelmäßig nicht, da zahlreiche Gerichte die uneingeschränkte Unterwerfung unter das vom Waldorf Frommer entworfene Unterlassungsversprechen als Schuldanerkenntnis auslegen. Zudem ist das Unterlassungsversprechen in seiner der Abmahnung anliegenden Form auf ein Unterlassen im Hinblick auf ausnahmslos alle Filmwerke aus dem Rechtekatalogbestand der Universum Film GmbH gerichtet. Dies will gleichsam nicht heißen, dass man der Abmahnung keine Beachtung schenken sollte. Ganz im Gegenteil: Das Abmahnschreiben ist ernst zu nehmen und die darin enthaltenen kurzen Fristen sind unbedingt zu beachten. Eigenes Rechtsempfinden mag ein gelegentlicher Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Der Abmahnung Waldorf Frommer „Ironclad" keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Im Hinblick auf bestehende Unsicherheiten ist dem Abgemahnten die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen mit den Filesharing-Angelegenheiten betrauten Rechtsanwalt anzuraten.

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