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Abmahnung Waldorf Frommer? Keine Zahlung, keine Unterlassungserklärung!

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Unter Filesharing versteht man den Vorgang, im Internet Dateien, wie Filme, Musik oder Spiele, zum Download zur Verfügung zu stellen. Wenn in solchen Fällen kein Einverständnis des Rechteinhabers vorliegt, ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht und kann strafrechtlich verfolgt werden. Immer häufiger kommt es heutzutage zu Abmahnungen, die eben genau aufgrund solcher Filesharing-Fälle geschrieben werden, um die mutmaßlichen Täter abzumahnen und zu einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu bewegen. Besonders häufig kommt es in letzter Zeit zu einer Waldorf-Frommer-Abmahnung, die auch im vorliegenden Fall dem Anschlussinhaber als möglichen Täter zugestellt wurde.

Vorwurf der Abmahnung durch die Waldorf-Frommer-Rechtsanwälte

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gilt im Rahmen einer solcher Abmahnung als die treibende Kraft, die für ihre Mandanten versucht, möglichst viele Gelder einzutreiben. Im aktuellen Fall ist der Mandant die Twentieth Century Home Entertainment Germany GmbH, die die Inhaberin der Rechte an dem Film „Hitman: Agent 47“ ist. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, seinen Internetzugang dazu verwendet zu haben, eben diesen Film bereitzustellen, damit andere Nutzer diesen herunterladen und für ihre Zwecke verwenden können. Da keine Erlaubnis der Twentieth Century Home Entertainment Germany GmbH als Rechteinhaberin vorlag, ist dies eine Straftat und hat die angesprochene Waldorf-Frommer-Abmahnung zur Folge.

Mit Vorsicht zu genießende Inhalte der Abmahnung

In der Regel enthält die Waldorf-Frommer-Abmahnung immer dieselben Inhalte. Zum einen wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber diese Erklärung unterschreiben muss und somit bestätigt, nie wieder ein solches Vergehen zu begehen. Zum anderen enthält diese Abmahnung von Waldorf Frommer in der Regel die Forderung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 915 Euro, mit dessen Bezahlung auf weitere rechtliche Schritte verzichtet wird. Diese pauschalen Summen sind meistens zu hoch beziffert und sollten ebenfalls – wie die mitgelieferte Unterlassungserklärung – zunächst mit anwaltlicher Hilfe durchleuchtet werden. Selbst wenn eine Haftung des Anschlussinhabers tatsächlich nachgewiesen werden kann, kann so zumindest die Vergleichszahlung erheblich reduziert werden.


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