Abmahnung Waldorf Frommer "Krieg der Götter" iAd. Constantin Film Verleih GmbH

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Ungeachtet des Umstandes, ob man Unternehmer ist oder Privatperson - derjenige, der erstmalig eine Abmahnung erhält, ist in der Regel aufgewühlt. Den Abgemahnten beschäftigen zumeist zahlreiche Fragen. Die Antworten auf einige dieser Fragen können sich aus Internetrecherchen ergeben, andere Fragen bleiben offen. Im nachfolgenden Artikel wollen wir uns mit den offenkundigsten Fragen im Zusammenhang mit einer aktuellen Abmahnung befassen.

Es geht um die im März 2012 wiederholt ausgesprochene Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte "Krieg der Götter", also die Abmahnung, welche die Constantin Film Verleih GmbH im Falle der Ermittlung eines Verstoßes an dem Spielfilm "Krieg der Götter" durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versenden lässt.

Was ist eine Abmahnung?

Mit der Abmahnung "Krieg der Götter" wird - wie mit jeder Abmahnung - eine Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt. Die Abmahnung verfolgt das Ziel, den Abgemahnten künftig zum Unterlassen seines rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. In der Praxis kommen Abmahnungen am häufigsten bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen, Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen, sowie im Arbeitsrecht vor. Gerade im Hinblick auf die Abmahnungen im Urheberrecht ist zu beobachten, dass mit der wachsenden Verbreitung von immer leistungsfähigeren Internetverbindungen auch die Zahl der Abmahnungen in den letzten Jahren rasant zugenommen hat.

Wer lässt abmahnen?

Viele Rechteinhaber haben ein Interesse an einer zeitnahen Verfolgung von Rechtsverstößen an Werken aus Ihrem Rechtskatalogbestand. Das Internet bietet u. a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten. Daher lässt etwa die Constantin Film Verleih GmbH durch die bevollmächtigte Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Fantasy Action Spielfilm "Krieg der Götter" (Originaltitel Immortals) abmahnen.

Die Constantin Film Verleih GmbH ist eine Filmvertriebsgesellschaft aus München. Das Repertoire des in Süddeutschland ansässigen Unternehmens umfasst zahlreiche Filmproduktionen, zu denen auch Filme wie "Der Gott des Gemetzels" zählen ist. Constantin Film weist auch auf ihrer Internetseite auf eine rechtliche Verfolgung hinsichtlich illegaler Downloadangebote in Tauschbörsen hin und stellt klar, dass man sich sowohl gegen die Betreiber von Tauschbörsen Internetauftritten, als auch die Uploader wendet.

Die von der Constantin Film Verleih GmbH betraute Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätige Kanzlei. Die Constantin Film Verleih GmbH greift nunmehr mit der Abmahnung "Krieg der Götter" bereits zum wiederholten male auf die Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zurück. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte hat bereits im Jahre 2009 für die Constantin Film Verleih GmbH Rechtsverstöße an Filmwerken wie "Der Baader Meinhof Komplex" im Verwertungsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verfolgt.

Welche Werke sind geschützt?

Zunächst ist festzuhalten, dass Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Als Vertriebsmedium ist das Werk "Krieg der Götter" am 29. März 2012 (also erst 4 Wochen nach dem Verfassen dieses Artikels) im deutschen Fachhandel zu erwerben. Als Filmwerk unterfällt "Krieg der Götter" den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und damit untersteht er unweigerlich dem Schutz des UrhG.

Filesharing - Was wird abgemahnt?

Einem Empfänger der Abmahnung Waldorf Frommer "Krieg der Götter", die iAd. Constantin Film Verleih GmbH ausgesprochen wird, wird regelmäßig vorgeworfen, den Fantasy Film über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die besondere Eigenheit der Peer-To-Peer-Software ist jedoch, dass mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Film "Krieg der Götter", diese Datei den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig ebenfalls zum Download angeboten wird. Dies stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Firma Constantin Film Verleih GmbH dar.

Dementsprechend macht die betraute Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Constantin Film Verleih GmbH Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, von dem der Verstoß an dem Film "Krieg der Götter" begangen wurde, geltend.

"Krieg der Götter" ist ein Fantasy Film, der sich am ehesten wohl mit dem kampf der Titanen vergleichen lässt. Schon vor dem deutschen Vertriebsstart im April 2012 findet der Hochglanz-Action Film "Krieg der Götter" auch seinen Weg in einige Wohnzimmer im Bundesgebiet. Denn der Film macht bereits vor seinem Veröffentlichungsdatum im Internet die Runde.

Was wird gefordert?

Der § 97 UrhG bestimmt, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

In der Abmahnung "Krieg der Götter" fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen der Verletzung der Rechte der Constantin Film Verleih GmbH an dem Werk neben der Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalierten Betrages für Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 956,00 Euro.

Was ist zu beachten?

Dem Abgemahnten, der die Abmahnung "Krieg der Götter" durch Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte iAd. Constantin Film Verleih GmbH erhält, ist angeraten, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung nicht übereilt abzugeben. Denn zahlreiche deutsche Gerichte bewerten die Abgabe einer in der Art formulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis zu Lasten des Unterzeichners.

Allerdings sollte die Abmahnung, die einen Urheberrechtsverstoß an dem Film "Krieg der Götter" beinhaltet, auf keinen Fall nicht unbeachtet im Reißwolf landen. Die darin enthaltenen Fristen sollten tunlichst ernst genommen und beachtet werden. Schließlich wurde der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung getroffen und das Ignorieren der Abmahnung "Krieg der Götter" kann sich im Nachhinein als äußerst zeitraubender und teurer Fehler erweisen.

Leider mag es immer noch Tauschbörsenteilnehmer geben, die sich nicht bewusst sind, dass das Herunterladen einer Datei (wie vorliegend "Krieg der Götter") über Peer To Peer Tauschbörsen, über den Filesharing Clienten eine Bereitstellung der Bezugsdatei beinhaltet, kurzum, diese Datei wird regelmäßig mit dem Download zugleich auch anderen Tauschbörsennutzern zum Download bereitgestellt. Ein solches Downloadangebot stellt ein öffentliches Zugänglichmachen i.S.d. UrhG dar. Um gleich der häufig gestellten Frage zu entsprechen: Auch dem bloßen Vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke sind im UrhG klare Grenzen gesetzt.

Was tun, wenn Fragen offen bleiben?

Bei offenen Fragen tut ein Empfänger der Abmahnung "Krieg der Götter" nicht selten gut daran, sich durch einen fachkundigen und mit der Thematik des File-Sharings vertrauten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Autor dieses Beitrags:

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai
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