Abmahnung Waldorf Frommer “The Dark Knight Rises” für Warner Bros. Entertainment GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen des vermeintlich illegalen Down-/Uploads des Kinofilms „The Dark Knight Rises", dessen Rechteinhaber die Warner Bros. Entertainment GmbH ist, erhalten?

In der Regel wird die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer von Ihnen verlangen, eine Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und Schadensersatz-und Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 956,00 zu bezahlen.

Es gibt viele Möglichkeiten wie man einer solchen Abmahnung begegnen kann.

Die schlechteste aller Möglichkeiten ist die, untätig zu bleiben!

Sollten Sie untätig bleiben, droht Ihnen ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren, dass mit mehreren Tausend Euro verbunden sein wird.

Man muss in diesen Fällen Ruhe bewahren und einige Schritte beachten, damit der Schaden nicht noch größer wird.

Das wichtigste ist, in allererster Linie die recht kurze Frist zu notieren und sich helfen zu lassen. Unterzeichnen Sie nicht die Ihnen mitgelieferte Unterlassungserklärung.

Diese ist so formuliert, dass Sie in den nächsten 30 Jahren mit der Bestrafung von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen von mehreren Tausend Euros für jeden einzelnen Fall, der Ihnen vorgehalten werden würde, zu bezahlen hätten.

Nehmen Sie auch keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf.

Die Rechtsanwälte sind auf ihrem Rechtsgebiet so bewandert, dass Sie bei einem Telefonat mit einem solchen Anwalt der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer nur Fehler machen können.

Oftmals ist es tatsächlich so, dass Sie den vermeintlichen urheberrechtlichen Verstoß gar nicht begangen haben und dennoch abgemahnt werden.

Es gibt durchaus große Chancen Ihnen in diesen Fällen zu helfen.

Auch wenn das Abmahnwerk der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mit über 20 Seiten und Unmengen an zitierter Rechtsprechung recht bedrohlich und vor allem sehr professionell gestaltet ist, so muss nicht immer der Vorwurf auch tatsächlich rechtens sein.

Lassen Sie sich helfen!

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf, sondern wenden Sie sich direkt an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht.

Es ist wichtig, dass Sie sich in diesen Fällen des Filesharings oder des vermeintlich illegalen Down-/Uploads von Musik- und Filmwerken durch eine fachkundige Kanzlei helfen lassen. Das Filesharing ist schon ein sehr spezielles und komplexes Rechtsgebiet, auf dem der von Ihnen beauftragte Anwalt durchaus Erfahrung braucht. - Abmahnung Waldorf Frommer

Wir sind in den Filesharing-Fällen ausgesprochen erfolgreich seit mehr als 6 Jahren tätig und kennen die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus dem Effeff. Wir haben jeden Tag mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer zu tun und wissen daher genau, wie wir Ihnen am besten helfen können.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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