Abmahnung – Waldorf Frommer

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Was wird abgemahnt?

Bei der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer handelt es sich um eine auf Urheberrechtsverletzungen im Internet spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Rechtsanwälte mahnen illegale Tauschbörsenangebote ab, die über den Internetanschluss des Abgemahnten heruntergeladen wurden.

Dabei vertreten die Rechtsanwälte unterschiedliche und grundsätzlich namhafte Anbieter der Musik- und Filmbranche.

Die Abmahnung besteht aus der Beschreibung des beanstandeten Vorgangs, der die Rechtsverletzung darstellt. Das geschieht in dem Anschreiben. Darin wird auch beschrieben, welche Titel welcher Firma über welche IP-Adresse heruntergeladen wurden. Dabei ist darauf zu achten, dass dabei eine variable IP-Adresse angegeben wird, die nicht mit der festen IP-Adresse des Anschlusses des Abgemahnten identisch ist.

In den Anlagen ist regelmäßig ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags enthalten, ein gerichtlicher Gestattungsbeschluss und ein Überweisungsträger.

Jeder Vorgang wird einzeln abgemahnt und löst eigene – regelmäßig hohe – Kosten aus!

Brauchen Sie anwaltliche Hilfe?

In der Regel ist jede abgemahnte Person mit diesen Vorgängen überfordert. Es empfiehlt sich, die Abmahnung ernst zu nehmen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was sollten Sie nicht tun?

Es empfiehlt sich nicht,

  • den Zugang der Abmahnung zu leugnen,
  • die angegebene IP-Adresse zu leugnen,
  • das Herunterladen der Musik oder des Films zu leugnen,
  • falls Kinder die Ursache sind, die Ursächlichkeit zu leugnen.

Ebenso empfiehlt es sich nicht, die Unterlassungserklärung oder die Zahlungsaufforderung zu ignorieren.

All diese Aktionen und Unterlassungen führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren hohen Kosten.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann zu doppelten Gebühren führen.

Prüfen Sie deshalb vorab nach, ob zeitnah noch weitere abmahnbare Vorgänge hinsichtlich gleicher Anbieter vorliegen. Versuchen Sie, Ihre Downloads vollständig hinsichtlich Titel, Anbieter und Zeitpunkt zu rekonstruieren.

Ob die Voraussetzungen für die geltend gemachte Abmahnung in dem Umfang oder überhaupt gerechtfertigt sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Hogrefe konnte bisher in jedem Fall die Reduzierung der Gebühren oder eine vollständige Erledigung herbeiführen und unter Einschluss der Anwaltskosten erreichen, dass unsere Mandanten diese Angelegenheiten günstiger erledigt bekamen, als wenn sie die Forderungen der Anwälte bedient oder ignoriert hätten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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