Abmahnung wegen der unberechtigten Verwendung eines Stadtplanausschnitts

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Momentan liegt mir eine Abmahnung gegen einen unserer Mandanten wegen der unberechtigten Verwendung eines Stadtplanausschnitts vor. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Bedeutung einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.

Sinn und Zweck einer Abmahnung

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Erst einmal geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch dient dazu, ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft zu beenden. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Weiter bestehen Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Abmahnung und Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Der Unterlassungsanspruch kann eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zur Folge haben. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: Wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.

Der Erstattungsanspruch andererseits steht nicht so sehr im Vordergrund. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Es kann hier nicht pauschal zu einer bestimmten Vorgehensweise geraten werden, die immer erfolgreich ist. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Denn bei einer Überschreitung von Fristen drohen kostspielige Gerichtsverfahren.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.

1.) Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
2.) Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: Geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
3.) Nehmen Sie die Abmahnung ernst: es bestehen Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss
4.) Notieren Sie die gesetzten Fristen
5.) Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch

Bei Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht helfe ich Ihnen gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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