Abmahnung wegen des dystopischen Thrillers „The Darkest Minds“

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Für den dystopischen Thriller „The Darkest Minds – Die Überlebenden“, in welchem die überlebenden Kinder nach einer tödlichen Krankheit unnatürliche Kräfte entwickeln und eine Bedrohung darstellen, werden derzeit durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Abmahnungen ausgesprochen.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht. Unterzeichnen Sie insbesondere eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internetanschlusses sind, über den die Urheberrechtsverletzung verübt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.


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