Abmahnung wegen Popcorn-Time-Nutzung

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Unzählige User benutzen täglich die Plattform Popcorn Time und sehen dort Filme. Wer im Internet ohne zu bezahlen die aktuellsten Filme sehen kann, der stellt sich sicherlich auch die Frage, ob das so legal ist. Bei der Beantwortung dieser Frage wird in der Regel davon ausgegangen, dass das Streamen von Filmen legal ist bzw. nicht rechtlich verfolgt wird, wobei die Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken und das Herunterladen von Filmen illegal ist. Da auf den ersten Blick bei Popcorn Time nichts permanent und aktiv auf der Festplatte geladen und gespeichert wird, werden viele Anwender vermuten, dass ihr Vorgehen legal ist. Das ist jedoch nicht der Fall.

Auch die Nutzung von Popcorn Time kann zu einer Abmahnung führen

Warum ist das so? Der Wikipedia-Artikel zu der Plattform sagt folgendes aus: „The original Popcorn Time software was a multi-platform, free software BitTorrent client which included an integrated media player“ (Wikipedia). Übersetzt bedeutet dieser Satz nichts anderes, als dass Popcorn Time die vielmals illegal genutzten BitTorrent-Clients mit einem Media Player verbunden hat. Im Endeffekt ist das nichts anderes, als wenn der Film illegal geladen wird und mit einem x-beliebigen Media Player wie zum Beispiel VLC-Player oder Windows Media Player angesehen wird. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dieser Satz greift auch in dem Fall der Abmahnung für die Nutzung von Popcorn Time.

In der Vergangenheit gab es bereits eine Vielzahl von Abmahnungen wegen der Nutzung von Popcorn Time

Wie es in Zukunft aussehen wird, lässt sich nicht eindeutig sagen. Eine sehr prominente Anwaltskanzlei aus Deutschland prophezeit in ihrem Blog, dass die Gefahr der Abmahnung wegen Popcorn Time steigt. Aufgetreten im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen der Nutzung des Portals ist die Kanzlei Waldorf Frommer aus München. Da die Rechtsanwaltskanzlei sehr aktiv ist sollte die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung wegen der Nutzung von Popcorn Time als hoch eingeschätzt werden. Die Kosten solch einer Abmahnung von Waldorffrommer wegen Popcorn Time belaufen sich auf 815 € für einen Film. Für dieses Geld kann man drei Jahre den legalen Anbieter Sky und nebenbei auch noch drei Jahre den Streaming-Dienst Netflix nutzen. Sicherlich muss bei der Inanspruchnahme dieser beiden Dienste auf den ein oder anderen Film verzichtet werden oder etwas Wartezeit in Kauf genommen werden, bei der näheren Betrachtung jedoch ist dieses hingegen die bessere Lösung.

Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Popcorn Time bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte.

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Popcorn Time erhalten haben, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. In diesem Gespräch geht es darum, die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung aufzeigen. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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