Abmahnung Wettbewerbsrecht - Anwaltskanzlei Giese

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Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade mit den großen Wettbewerbsrechtskanzleien. Wir vertreten Sie bundesweit! Kostenlose Ersteinschätzung!

Aus dieser jahrelangen Erfahrung mit mehreren tausend Abmahnungen hat sich gezeigt, dass man nur mit größtmöglicher Spezialisierung in der Lage ist, seine Mandanten optimal zu vertreten. Die Rechtsprechung ändert sich in diesen Gebieten ständig. So bieten wir größtmögliche Fachkompetenz.

Lassen Sie sich nicht durch sogenannte Experten-Tipps aus dem Internet, beispielsweise von Verbraucherzentralen oder diversen Foren, verrückt machen.

Im Wettbewerbsrecht geht es um die bestmögliche Positionierung in dem Zukunftsmarkt schlechthin, dem Onlinebusiness.
Dementsprechend hart wird um das Top-Ranking bei den Top-Suchmaschinen, allen voran Google, gekämpft.

Nicht immer mit fairen Mitteln!

Und genau hier setzt das Wettbewerbsrecht an. Jedes unlautere oder vermeintlich unlautere Verhalten eines Mitbewerbers wird von der Konkurrenz gnadenlos abgemahnt. - Abmahnung Wettbewerbsrecht 

Worum geht´s bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzung?

Das Wettbewerbsrecht beinhaltet das sog. Lauterkeitsrecht, welches seine Grundlagen vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat, aber auch in Spezialnormen wie dem Telemediengesetz (TMG) und der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt ist.

Es geht in der Regel um

Unlizenzierte Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung und Verwendung (Copy/Paste) geschützter Werke, Texte, Bilder, Logos u.a.

Was tun wir für Sie bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzung?

Und genau hier setzt unsere Tätigkeit an. Wir helfen Ihnen bundesweit bei jeder Form von Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbes, d.h. dass wir auch aktiv für Sie die Konkurrenz bei unlauterem Verhalten abmahnen.

Wenn Sie aber eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird, weil Sie beispielsweise mit einem Namen Ihr Produkt beworben haben, den sich jemand Anderes als Marke schützen lassen hat, dann sind Sie im Falle eines Mitbewerbers neben dem Markenrecht auch im Bereich des Wettbewerbsrechtes angekommen. Zur Klärung wird dann diese Ware an den Markeninhaber übersandt. Dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!

Warum wird die Ware nicht ausgeliefert?

  1. Sperrvermerk beim Zoll
    Es gibt mehrere Aspekte, warum eine Ware nicht ausgeliefert wird. Oftmals haben die großen Markeninhaber wie Tommy Hilfiger einen Sperrvermerk beim Zoll für die Aussetzung der Überlassung oder Auslieferung der Ware hinterlegt. Wenn nun die Ware beim Zoll eintrifft, überprüft der Zoll auf einen ersten Anschein, ob die Ware identisch mit den vorliegenden Gebrauchsmustern ist.
  2. Grenzbeschlagnahme gefälschter Artikel
    Ist dies nicht der Fall, spricht vieles dafür, dass Sie wissentlich oder unabsichtlich gefälschte Markenartikel bestellt haben könnten. Dann könnte es sich um Plagiate oder Fallsifikate handeln. In diesen Fällen wird der Markeninhaber über eine sogenannte Grenzbeschlagnahme informiert und sofort eine Abmahnung durch seine Anwaltskanzlei an Sie verschicken lassen.

Was ist nun zu tun?

Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.

Rechtsanwalt 

Christian Giese


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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