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Abmahnungen der Rechtsanwälte Becker, Haumann, Gursky – Erhöhung der Abmahnforderungen?

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Uns wurden am heutigen Tage mehrere Abmahnungen, ausgesprochen durch die Kanzlei Becker, Haumann, Gursky, vorgelegt, die diese Kanzlei im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgesprochen hat. Gegenstand dieser Abmahnung ist wie immer der Verkauf von Tickets zu überhöhten Preisen sowie insbesondere der Vorwurf, dass entsprechende ATGB bei einem Weiterverkauf mit dem Erwerber nicht vereinbart werden.

Die Besonderheit bei den uns vorgelegten Abmahnungen bestätigt eine derzeit zu beobachtende Tendenz, dass die geltend gemachten Forderungen wegen des Verkaufs von Tickets nunmehr anscheinend erhöht werden. Wir hatten auch bereits in der näheren Vergangenheit von anderen Kanzleien berichtet, bei denen erkennbar war, dass die Kosten der Rechtsverfolgung sowie insbesondere auch etwaig bestehende Vertragsstrafen oder Schadensersatzbeträge erhöht geltend gemacht werden.

In einer uns am heutigen Tage vorgelegten Abmahnung konnten wir insofern feststellen, dass die Forderung, die sonst üblicherweise bei einem Betrag von 250,00 € lag, nunmehr auf einen Betrag in Höhe von 785,00 € erhöht wurde.

Neben der Zahlung eines Betrages in Höhe von 785,00 € wird wie immer weiterhin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Wir sind eine der führenden Kanzleien in der Bundesrepublik Deutschland, welche gegen sogenannte „Ticketabmahnungen“ bereits seit Jahren verteidigt. Wir schauen mittlerweile auf eine erhebliche Erfahrung in diesem Bereich zurück und haben in den letzten acht Jahren gegen eine vierstellige Anzahl von Abmahnungen, ausgesprochen durch Fußballvereine, vertreten und verteidigt. Der Umstand, dass nunmehr anscheinend die Forderungen erhöht werden, zeigt und bestätigt den grundsätzlich derzeitigen Trend. Dies bedeutet jedoch gleichzeitig, dass bei der Verteidigung dieser Abmahnungen noch mehr als üblich unbedingt eine erfahrene Verteidigung erfolgen sollte. Dies betrifft neben dem eigentlich geltend gemachten Betrag insbesondere auch weiterhin natürlich die Frage der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Hierbei muss sich der Adressat der Abmahnung stets vergegenwärtigen, dass er an eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Leben lang gebunden ist. Auch liegen uns bereits zahlreiche Fälle vor, in denen Vertragsstrafen geltend gemacht wurden.

Es gibt grundsätzlich mehrere Wege, wie mit Abmahnungen dieser Art umzugehen ist. Diese Optionen reichen von einer kompletten Zurückweisung bis hin zu einer vergleichsweisen Regelung der Angelegenheit. Besonders problematisch erscheint vielen Abgemahnten der Umstand, dass im Falle einer kompletten Weigerungshaltung oder im Falle des Ignorierens der Abmahnung die Vereine konsequent Ticketsperren gegenüber den jeweils Abgemahnten aussprechen. Hierbei gibt es durchaus Wege und Möglichkeiten, diese Ticketsperren zu verhindern, und gleichzeitig auch die Zahlung von hohen Abmahnkosten zu reduzieren.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen des unerlaubten Verkaufs von Tickets erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer erfahrenen Hilfe in diesem Bereich zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne senden Sie uns entweder die Abmahnung vor Ihrer Kontaktaufnahme unverbindlich per E-Mail zu oder Sie rufen uns direkt an. Die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung ist bei uns völlig unverbindlich und kostenlos. Im Falle einer Beauftragung vereinbaren wir mit Ihnen ein festes Pauschalhonorar.


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