Veröffentlicht von:

Abmahnungen der RuhrKanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

  • 2 Minuten Lesezeit

In dieser Woche erreichten mich mehrere Anfragen zu Abmahnungen der RuhrKanzlei aus Dortmund im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.


In der Abmahnung wird das Anbieten von Eintrittskarten über vom Verein nicht autorisierte Verkaufsplattform gerügt. Aus den Fällen der letzten Monate hat sich herausgestellt, dass überwiegend Anzeigen über die Plattform eBay-Kleinanzeigen Gegenstand solcher Abmahnungen sind.

Abmahnung berechtigt?

In den Allgemeinen Ticketbedingungen ist ein Weiterveräußerungsverbot verankert., ist bereits gerichtlich mehrfach bestätigt worden. Allerdings setzt die Berechtigung einer solchen Abmahnung auch voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam sind. Nicht der Fall ist dies beispielsweise, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat.

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
  • Vertragsstrafe 250,00 €

Abmahnung berechtigt?

Das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot ist bereits gerichtlich mehrfach bestätigt worden. Gemäß Ziffer 8.2 a) ist es dem Ticketerwerber untersagt, Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen

Was viele Ticketerwerber nicht wissen:

Gemäß Ziffer 8.3. ist eine private Weitergabe zwar zulässig, aber eben nur unter der Voraussetzung, dass die Weitergabe nicht über eine öffentliche Verkaufsplattform (abgesehen vom offiziellen Zweitmarkt des Vereins) und das Ticket mit einem geringeren Preisaufschlag als 15 % erfolgt. Allerdings setzt die Berechtigung einer solchen Abmahnung auch voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam sind. Nicht der Fall ist dies beispielsweise, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat.

Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.

Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Abmahnung erhalten?

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit an. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de zu senden. Alternativ erreichen Sie uns unter 0211-69155122.

Alternativ können Sie auch mein Kontaktformular nutzen!

Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

Ratschläge:

  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!


DREGER IP LEGAL 

Rechtsanwalt Dirk Dreger

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Telefon: 0211/69155122

E-Mail: info@dregeriplegal.de

Internet: www.dregeriplegal.de






Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema