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Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin

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Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin spricht regelmäßig Abmahnungen im Wettbewerbsrecht gegenüber Onlinehändlern aus.

In den mir bekannten Abmahnungen wurde folgende Wettbewersbverstöße auf den Plattformen Amazon, Webshops, eBay
gerügt:

• unzureichende Informationen nach Altölverordnung
• Verstoß gegen das LFBG bei der Beschreibung von Nahrungsergänzungsmitteln
• „CE geprüft“
• „Geld zurück“ Garantie
• Fehlende Grundpreisangabe
• Bewerbung von medizinischen Behandlungsverfahren mit nicht belegten Wirkungsbehauptungen
• Bewerbung von Wellnessleistungen mit gesundheitsbezogenen Ausssagen, Verstoss gegen § 3 HWG (Heilmittelwerbegesetz)
• Bewerbung eines Lebensmittels mit „Detox“
• Verstoss gegen Lebensmittel-GesundheitsangabenVO
• Verstoss gegen die LMIV
• Verstoss gegen die LMIV bei der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln
• Bewerbung von Kosmetik mit „Detox“, „Entschlackung“ etc.
• fehlender Hinweis gemäß Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozid-Produkte

Abmahnkosten: 232,00 €

Leider erlebe ich in der täglichen Anwaltspraxis immer wieder, dass ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, und dann wegen angeblicher oder tatsächlicher Verstöße Vertragsstrafen gefordert werden. In der Vielzahl der Fälle wird für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro gefordert. Gerne schätze ich Ihren Fall kostenlos ein und entwickele mit Ihnen zusammen die beste Verteidigungsstrategie.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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