Abmahnungen von Waldorf Frommer bzw. Sasse & Partner wegen TV-Serien

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Die Rechtsanwaltskanzleien Waldorf Frommer aus München sowie Sasse & Partner aus Hamburg haben in der Vergangenheit schon häufig bekannte Unternehmen aus der Medienbranche vertreten und in deren Namen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Während die Münchner Kanzlei z.B. im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH tätig war und ist, vertreten die Hamburger Kollegen seit einiger Zeit die WVG Medien GmbH. Im Namen dieser Mandanten sind recht bekannte TV-Serien wie z.B. „Die Simpsons", „How I Met Your Mother", „Sons of Anarchy", „Family Guy", „New Girl" oder „Modern Family" Gegenstand der Abmahnungen gewesen. Aktuell wird vor allem auch Staffel 4 der Serie „The Walking Dead" abgemahnt.

Die Problematik der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ist stets gleich: dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, über seinen Internetanschluss sei ein urheberrechtliches Werk getauscht worden und er habe die Verantwortung hierfür zu tragen. Aus dieser Verantwortung folgen sodann Ansprüche auf Unterlassung, die nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden können sowie verschiedene Zahlungsansprüche auf Schadenersatz und Erstattung von Anwaltskosten.

Soweit es um die Zahlungsansprüche geht, bewegen diese sich üblicherweise in einem Rahmen zwischen ca. 470,- Euro und 800,- Euro. Im Einzelfall können die Beträge höher sein, etwa dann, wenn mehrere Episoden eine Serie betroffen sind. Grundsätzlich sind aber die Zahlungsbeträge ohnehin nur von untergeordneter Bedeutung. Betroffene sollten sich von den Zahlungsforderungen nicht zu sehr beeindrucken lassen, weil die eigentliche Problematik bei jeder Abmahnung in dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch liegt. Dieser kann sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher (finanzieller) Hinsicht als viel wichtiger angesehen werden, so dass es in allererster Linie um die richtige Reaktion auf diesen Anspruch geht.

Gerade bei Abmahnungen wegen Fernsehserien ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Das liegt daran, weil oft nur einzelne Episoden in einer Abmahnung genannt werden und damit das Risiko besteht, dass folgende Abmahnungen sich auf weitere Folgen beziehen könnten. In derartigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Unterlassungserklärung gleich auf eine gesamte Serie oder Staffel zu erstrecken, um Folgekosten vorzubeugen. Diese Vorgehensweise macht unter Umständen auch dann Sinn, wenn man berücksichtigt, dass jede Unterlassungserklärung grundsätzlich ein Leben lang bindend ist. Wichtig ist dann aber, dass die Unterlassungserklärung in keinem Fall zu weit formuliert werden darf, weil ansonsten aus diesem vermeintlich vorausschauenden Verhalten schnell ein Bumerang werden kann.

Nach meiner Einschätzung macht es im Regelfall sind, insbesondere wenn der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung tatsächlich verantwortlich ist, eine abgeänderte Unterlassungserklärung so abzugeben, dass sie sich nicht auf die konkret abgemahnte Episode bezieht, sondern die gesamte Staffel erfasst. Denn im Normalfall beziehen sich Abmahnungen auf eher aktuelle Werke, d.h. das Risiko für Folgeabmahnungen ist für die aktuell abgemahnte Staffel am höchsten.

Soweit es um die Zahlungsforderung geht, bedarf diese meines Erachtens eine gesonderte Betrachtung. Die geltend gemachten Schadenersatzbeträge beginnen hier bei ca. 150,- Euro je Episode. In Anbetracht der oft geringeren Produktionskosten einer TV Serie im Vergleich zu Hollywoodfilmen, teilweise auch aufgrund des geringeren Absatzmarktes, scheint mir diese Summe aber doch recht willkürlich und zu hoch angesetzt. Hinsichtlich der Anwaltskosten für den Unterlassungsanspruch sieht das Gesetz ohne hin eine Deckelung auf nur 124,- Euro vor.

Nach Erhalt einer Abmahnung, die sich auf eine Fernsehserie bezieht, sollte daher das weitere Vorgehen gut überlegt werden und erst nach Beratung durch einen Anwalt erfolgen.

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