Abofallen der Firma LoveLink (flirtlust.club) – Schritt für Schritt aus der Abofalle

  • 2 Minuten Lesezeit

LoveLink als Betreiber der Website firstlust.club ist schon länger aktiv. In den letzten Tagen und Wochen erreicht uns jedoch eine Flut an Anfragen, weshalb wir an dieser Stelle erneut auf die Praktiken der LoveLink eingehen. Konkret haben wir sechs Punkte vorbereitet, die Sie beachten sollten, sofern Sie Opfer der LoveLink geworden sind.

Sollten Sie nicht bereits vollumfänglich über die Vorgehensweise, aber auch unsere rechtliche Einschätzung informiert sein, empfehlen wir Ihnen zuvor unsere Rechtstipps Zahlungserinnerungen und Mahnungen von „flirtslust.club“ bzw. „LoveLink“: Was ist zu tun? und Zahlungsaufforderung und Mahnschreiben von „Love Link“ oder „flirtslust.club“: Wie handele ich richtig? zu lesen.


1. Kontoauszüge prüfen und Abbuchungen überwachen:

Es ist von größter Bedeutung, Ihre Kontoauszüge genau zu überprüfen. Nutzen Sie die Suchfunktion Ihrer Banking-App, um auch zurückliegende Abbuchungen zu erfassen. Speichern Sie die Auszüge, um etwaige Rückzahlungen geltend machen zu können.


2. Beweise sichern:

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Das sind insbesondere Vertragsunterlagen, E-Mail-Korrespondenz, Profildaten und Belege.


3. Kündigungsbedingungen und Widerrufsrecht überprüfen:

Sofern Sie die Mitgliedschaft selbst kündigen wollen, informieren Sie sich über die von flirtlust.club vorgegebenen Kündigungsfristen. Diese finden Sie in den AGB, die Ihnen bei Vertragsschluss vorgelegt worden sein müssen. Außerdem könnte Ihnen das 14-tägige gesetzliche Widerrufsrecht zustehen. Diese Frist beginnt erst zu laufen, sofern die Widerrufsbelehrung vollständig und korrekt erfolgte. Dies ist insofern zu überprüfen.



4. Keine vorschnellen Zahlungssperren:

Wir raten explizit davon ab, Zahlungen ungeprüft zu sperren oder zurück buchen zu lassen. Beides löst regelmäßig -nämlich, wenn der Anspruch der LoveLink tatsächlich bestehen sollte- Schadensersatzpflichten aus und begründet, nicht nur unerhebliche, Kostenrisiken. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die AGB bzw. Kündigungsbedingungen, oder Ihr Widerrufsrecht, gründlich geprüft haben. Außerdem müssen Sie die Kündigung in der gesetzlich vorgegeben Form wirksam erklärt haben.


5. Zeitnah handeln:

Die Zahlungsaufforderungen der LoveLink sind nicht zu ignorieren, andernfalls wird es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Dennoch ist es nicht erforderlich und auch nicht hilfreich, in Panik zu verfallen. Sofern Sie die Angelegenheit zeitnah angehen, noch bevor sich Schreiben und Kosten anhäufen, lässt sich der Streit regelmäßig kostengünstig beilegen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass je eher der Streit beigelegt wird, desto geringer fallen die Kosten aus.


6. Professionelle Hilfe und kostenlose anwaltliche Erstberatung nutzen:

Angesichts der rechtlichen Komplexität und Fallstricke der Machenschaften der LoveLink ist die Unterstützung durch einen erfahrenen und vor allem spezialisierten Rechtsanwalt ratsam. Dieser verteidigt Ihre Rechte und reagiert angemessen auf Forderungen. Wir haben bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Abofallen im Bereich des casual-datings vertreten, sodass unsere Kanzlei immer weniger „Gegenwehr“ der Akteure feststellen. Daher können wir schnelle und kostengünstige Erledigungsstrukturen anbieten.

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose und diskrete anwaltliche Erstberatung, um eine Einschätzung Ihres Sachverhaltes zu erhalten.


Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen


Bitte beachten Sie, dass jeder Fall individuell ist und diese Tipps allgemeiner Natur sind. Für eine fundierte Beratung im Einzelfall ist es zwingend erforderlich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten