Zahlungserinnerungen und Mahnungen von „flirtslust.club“ bzw. „LoveLink“: Was ist zu tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Londoner Unternehmen „LoveLink“ versendet zuletzt vermehrt „Zahlungserinnerungen“ bzw. Mahnungen, in denen Ansprüche geltend gemacht werden. Diese ergeben sich aus einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft auf der, von Lovelink betriebenen, Website „flirtslust.club“.

Im folgenden schildern wir Ihnen, was „LoveLink“ ist, wie Ernst Sie dieses Schreiben nehmen sollten und wie wir Ihnen helfen können.


LoveLinks Vorgehensweise

LoveLink ist Betreiber der Website „flirtslust.cub“. Die Website bietet Nutzern Video-Coachings, sowie den Zugang zu einer „aktiven Community“ mit mehreren Tausend deutschsprachigen Nutzern. Zusätzlich wird etwa ein „Liebesrechner“ angeboten, der „basierend auf jahrelanger Forschung und wissenschaftlicher Erkenntnisse“ anhand zweier Namen ermittelt, wie stark die Verbindung ist. Die ausgeworfene Prozentzahl ist als möglicher erster Schritt auf dem Weg zum „Flirt-Erfolg“ angepriesen. Um sich zu registrieren werden die Kontaktdaten, inklusive Anschrift angefragt.

Auf diesen Angaben basierend versendet LoveLink die entsprechenden Rechnungen und Zahlungserinnerungen.


LoveLinks Forderung

In den Zahlungserinnerungen mahnt LoveLink die Zahlung einer angeblich abgeschlossenen kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Dabei sollen zunächst nur die ersten sechs Monate der mutmaßlichen Jahresmitgliedschaft getilgt werden. Insgesamt setzt sich die Forderung aus dem eigentlichen Mitgliedschaftspreis in Höhe von 236,81€ (199€ netto zzgl. 37,81€ MwSt.) plus eine Mahngebühr in Höhe von 10€ zusammen.

Ferner wird angedroht, dass Anwaltskosten (254,07€) und Gerichtskosten (105,00€) fällig werden, sollte nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt werden. Bei Nichtzahlung werden alle entstandenen Kosten durch ein Inkassounternehmen „eingezogen“, was „weitere Kosten“ bedeutet.


Unsere Einschätzung

Auch wenn die gesamte Aufmachung unseriös erscheint und hohe Chancen bestehen, dass gar kein Vertrag und entsprechend keine Verpflichtung zu zahlen entstanden ist, sollten Sie nicht gänzlich untätig bleiben.

Zum einen lassen Unternehmen wie LoveLink selten locker und überhäufen vermeintliche Kunden mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen und anwaltlichen Schreiben, die zu hoher psychischer Belastung führen. Teilweise werden Inkassounternehmen zu den Kunden nach Haus geschickt, die die Forderungen persönlich geltend machen. Diese Probleme lassen sich durch eine effektive Vorgehensweise vermeiden.

Zum andere besteht zumindest die Möglichkeit, dass der Anspruch tatsächlich besteht, sodass beim Ignorieren aller Aufforderung früher oder später alle Kosten inklusive der Kosten der Rechtsdurchsetzung zu zahlen wären.

Letzteres sollte allerdings nicht als Aufforderung zum Zahlen der Forderung missverstanden werden: Ein Anspruch sollte nur bezahlt werden, wenn er auch besteht. Dies ist im Einzelfall durch spezialisierte Anwälte zu prüfen. Im schlimmsten Fall kann durch die Zahlung tatsächlich ein Vertrag zustande kommen, der dann weitere Zahlungsansprüche begründet und Kosten produziert.


Unser Rat

Werden Sie aktiv und treten sie LoveLink entgegen. Keinesfalls sollten Sie die Sache ignorieren. Der durch Unternehmen wie LoveLink aufgebaute Druck zwingt Verbraucher regelmäßig in die Knie, was die Sachlage meist komplexer und schwieriger zu lösen macht. Sammeln und sichern Sie alle relevanten Informationen, insbesondere Vertragsunterlagen, E-Mail-Verkehr, Profildaten und Belege.

Außerdem raten wir Ihnen von unserem kostenlosen Erstkontakt gebrauch zu machen und uns Ihren individuellen Fall zu schildern. Dank unserer jahrelangen Erfahrung erkennen wir schnell ob bzw. in welchem Umfang tatsächlich Ansprüche bestehen. Wir bieten grundsätzlich einen diskreten und wertungsfreien Umgang mit Ihren Anliegen und sind stets bedacht Ihre Angelegenheit zum bestmöglichen und günstigsten Ergebnis zu führen.


Ihr,

Rechtsanwalt Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen



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