Achtung! Abo-Falle der Paidwings AG | Abbuchung wegen angeblichem ABO von Dating- und Sex-Seiten

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Wir haben bereits in zahlreichen Artikeln über Abofallen der Fa. Paidwings AG berichtet. Oftmals ist den Betroffenen überhaupt nicht bewusst, dass ein angeblich kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wurde. Die Möglichkeiten einer Anfechtung sollte daher stets geprüft werden. Nach den uns hier vorliegenden Informationen betreibt die Fa. Paidwings AG insbesondere die nachfolgenden Homepages: 

  • 6flirter.com
  • affairfirst.at
  • affairenradar.de
  • alteweiber69.com
  • bdsm-date.online
  • behindertendates.de
  • bumsnet.de
  • cougars24.com
  • diskret69.com
  • facefick.com
  • fickbook.de
  • fickbuddies.de
  • fickhart.de
  • fickhub.de
  • fickschnitten.de
  • ficktreffs.ch
  • finde-mich.online, ganzwild.de
  • gelegenheitssex.com
  • happydate24.de
  • heisseflirts.online
  • hey-sexy.de
  • knatterfreun.de
  • lustzentrale.com
  • milf-treff24.com
  • molligekontakte.com
  • neutreff.com
  • ohnetabus.at
  • onstreffen.de
  • portal.hausfrauentreff.com
  • reifedates24.com
  • rubens18.com
  • seitensprungtreff24.at
  • singlechat24.com
  • snapsex.com
  • start.reifefickdates.com
  • start.sextreffs.com
  • traumdate24.com
  • treff40plus.com
  • treffpunkt1.net
  • was-fickt.com
  • werfickt.de
  • whats-sexdates.net
  • whatsex.de
  • whatsexy.de
  • willigemilfs.de
  • wirflirten.online
  • wirwollensex.com
  • xdate18.tv
  • x-treff18.com

Prüfen Sie, ob monatliche Gebühren für die Nutzung der vorgenannten Homepages von Ihrem Konto eingezogen wurden. 

Falls ja, so sind bei Ihnen auf dem Konto sehr wahrscheinlich auch Abbuchungen unter dem Kürzel „PWA * PW AG“, „WWW.PWINGS.CH PAIDW AG“ oder WWW.PDWS.CH, PAIDW AG verbucht worden oder Sie haben Mahnungen der Paidwings GmbH erhalten bzw. von dem Inkassobüro Fairmount GmbH. Die Kürzel der Abbuchungen variieren und es kommen stetig neue, ähnliche hinzu. Die obige Auflistung an Homepages ist nicht abschließend - nach unserer Erfahren kommen stetig neue hinzu.  

Sollte die Abbuchung oder Zahlungsaufforderung zum ersten Mal erfolgt sein, denken Sie nicht, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt. Die Gegenseite nimmt regelmäßig Vertragslaufzeiten von mindestens 24 Monaten an. Vor diesem Hintergrund besteht Anlass zur sofortigen Handlung. Wenn Sie selbst versuchen, das Abo zu kündigen, werden Sie in der Regel ignoriert oder auf einen geringeren Mitgliedsbeitrag verwiesen, so unsere Erfahrung.

Nach bisher bearbeiteten Mandanten können wir Ihnen mitteilen, dass sämtliche Nutzer aus der Abofalle entlassen wurden. Nach unserer Inanspruchnahme hat die Gegenseite regelmäßig mitgeteilt, keine weiteren Ansprüche verfolgen zu wollen, sodass die Angelegenheit damit ihr Ende gefunden hat. 

Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Rechtsanwälte Andries & Collegen

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.



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