Achtung: Abofalle! dateyard AG | Dating-Portale und die "kostenfreie" Probemitgliedschaft

  • 1 Minuten Lesezeit

Auch die dateyard AG betreibt online verschiedene Dating-Seiten und Plattformen, auf welchen Nutzer sich zunächst kostenlos anmelden können, um sodann leicht in die Kostenfalle zu tappen.

Wie bei solchen Plattformen üblich können sich Nutzer zunächst kostenlos anmelden und ein Profil erstellen. Mit der kostenlosen Mitgliedschaft kann aber auch lediglich eine eingeschränkte Funktionalität genutzt werden. Um anderen Mitgliedern beispielsweise Nachrichten zu senden und die weiteren Funktionen vollumfänglich nutzen zu können, ist eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft erforderlich. Viele Nutzer der von der dateyard AG betriebenen Plattformen entscheiden sich für das Probeabonnement für 1 Euro.

Die Nutzer sind der Auffassung, es handele sich dabei um ein automatisch endendes Abonnement, sodass mit ihr eine einmalige Zahlung fällig ist. Tatsächlich werden aber auch zukünftig über die gewählte Zahlungsmethode verschiedene Beträge abgebucht (z. B. monatlich 39,90 €). Als Verwendungszweck wird dabei nur das Kürzel „DYAG*WWW.DYFAQ.COM CHE“ genannt.

In den AGB ist nur sehr schwammig formuliert, welche Kosten bei einer Premiummitgliedschaft nach dem Probeabonnement anfallen. Genaue Informationen zur Dauer eines Abonnements oder zur einzuhaltenden Kündigungsfrist sucht man ebenfalls vergeblich.

Daher empfiehlt es sich, die Zahlungen und den geschlossenen Vertrag unbedingt anwaltlich überprüfen zu lassen: Ob die AGB in dieser Form wirksam sind, ist nämlich äußerst fraglich. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Hauptbeitrag zu Abofallen auf Dating-Portalen. Sprechen Sie uns einfach an, wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten