ActivFX – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform ActiveFX bietet unter der Domain activ-fx.com diverse Handelsgeschäfte über ihre Homepage an, einschließlich des Handels mit Differenzkontrakten (CFDs), Forex-Handelsgeschäfte und den Handel mit Kryptowährungen.

Es gibt mehrere Gründe, die gegen eine Anlage über die Handelsplattform ActiveFX sprechen:

Erstens verfügt die Firma ActiveFX über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um Finanzdienstleistungen anzubieten und Handelsgeschäfte für Anleger abzuwickeln. Daher handelt die Firma ActiveFX ohne Erlaubnis und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Dies ist kein geringfügiges Vergehen, sondern kann in Deutschland für die Verantwortlichen der Firma ActiveFX zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen, da sie unerlaubt Handelsgeschäfte anbieten.

Zweitens werden weder eine Niederlassung noch ein Sitz oder eine Rechtsform der Firma ActiveFX angegeben, was höchst ungewöhnlich ist. Seriöse Handelsplattformen machen diese Informationen selbstverständlich öffentlich.

Auf der Website wird lediglich erwähnt, dass sich eine Niederlassung in London, Großbritannien, befinden soll, ohne genauere Angaben zum Standort zu machen.

Die Firma ActiveFX ist im Übrigen nur über eine englische Telefonnummer und die E-Mail-Adresse support@activ-fx.com erreichbar.

Auch das gesetzlich vorgeschriebene Impressum, das Angaben zu den vertretungsberechtigten Organen der Firma ActiveFX enthalten müsste, fehlt.

Darüber hinaus wird keine Betreibergesellschaft der Handelsplattform ActiveFX genannt. Seriöse Handelsplattformen werden immer von klar benannten Betreibergesellschaften gehalten bzw. betrieben.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform ActiveFX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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