ADAC rät Fiat-Kunden im Abgasskandal zur anwaltlichen Beratung / Dr. Stoll & Sauer für Neulieferung

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Im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles rät nun auch der ADAC wie bereits die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Die Empfehlung des ADAC gilt für FCA-Kunden, deren Fahrzeuge noch keine zwei Jahre alt sind und über die Euronorm 6 verfügen. „Es empfiehlt sich hier, anwaltlichen Rat einzuholen, inwieweit Sachmängelhaftungsansprüche im Raum stehen“, so der Club auf seiner Webseite. Es geht um die zweijährige Gewährleistung, erklärt Dr. Stoll & Sauer. 

Die Kanzlei rät Betroffenen zum schnellen Handeln. Denn gerade bei Neufahrzeugen, bei denen die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist, kann erfolgreich auf Neulieferung geklagt werden. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check zur Beratung. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

 

Verjährung zwingt im Fiat-Skandal zum schnellen Klagen 

Ein Grund, warum die Autobauer im Abgasskandal bei der Aufklärung wenig bis gar nicht mithelfen, ist das Thema Verjährung. Zieht sich die öffentliche und juristische Aufarbeitung in die Länge und ist die Anzahl der eingereichten Klagen minimiert, kommt beispielsweise Fiat günstig davon und der mögliche Betrug am Verbraucher und der Umwelt hat sich rentiert. Auch der ADAC hat diese Problematik zumindest beim Kauf von Neuwagen erkannt und rät Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung, ehe die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs abgelaufen ist. Ansonsten sieht der ADAC derzeit wenig Handlungsbedarf für Verbraucher. Hier verkennt der Verkehrsclub die Realitäten und macht das Geschäft der Automobilindustrie – zu Lasten seiner Mitglieder. Hier ein kurzer Abriss, was der Verbraucher beim Thema Verjährung beachten muss:

  • Wer noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs ist, muss umgehend handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wann der Verbraucher von der Manipulation erfahren hat. Ganz wichtig: Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs zu laufen.

  • Hinsichtlich der Ansprüche gegen die Hersteller der Fahrzeuge tritt die Verjährung kenntnisabhängig ein. Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise Kenntnis vom Skandal hätte haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob er von der Manipulation tatsächlich Kenntnis hatte oder nicht.   Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation durch Fiat berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgaskanal annehmen, dass Verbraucher spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Kenntnis haben müssen. Dann würden ihre Ansprüche Ende Jahr 2021 verjähren. Die Kanzlei empfiehlt daher den geschädigten Verbrauchern, nicht weiter abzuwarten und die Ansprüche dringend geltend zu machen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Klage auf Neulieferung in der Gewährleistungsfrist ist der Königsweg

Insgesamt gibt es fünf Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher, Schadensersatz einzufordern und Verantwortliche des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler zur Rechenschaft zu ziehen. Besonders die Neulieferung ist für Verbraucher interessant, die ihr Fahrzeug erst kürzlich erworben haben. Wie sehen die Neulieferung im Detail aus?

Wurde das Fahrzeug als Neuwagen bei einem Händler gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen, kann die Neulieferung eines aktuellen sauberen Modells verlangt werden. In diesem Fall muss das alte Fahrzeug zurückgegeben werden. Zu einer solchen Konstellation hat sich der Bundesgerichtshof bereits positiv geäußert. Der Clou dabei ist, dass für das alte Fahrzeug und die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung bezahlt werden müssen. 

Man ist also jahrelang kostenlos gefahren. Dr. Stoll & Sauer hat im Abgasskandal von VW solche Urteile bereits erstritten. Eines davon ist rechtskräftig, weil das verklagte Autohaus auf eine Revision vor dem Bundesgerichtshof verzichtet hatte. Die Kanzlei sieht keine Gründe, warum Gerichte eine Neulieferung verweigern sollten. Im Resultat sind die Skandale bei VW und Fiat vergleichbar.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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