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Ärzte zeigen Kassenpatienten die Zähne

  • 1 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

[image]Wer im letzten Jahresquartal noch einen Zahnarzttermin bekommen möchte, der hat oftmals schlechte Karten: Das Budget einiger Krankenkassen ist bereits jetzt aufgebraucht, Patienten werden häufig auf das erste Quartal im neuen Jahr vertröstet. Dies geschieht insbesondere dann, wenn es um nicht unbedingt notwendige Behandlungen geht.

Ursache ist Folgendes: Die gesetzlichen Krankenversicherungen stellen zunächst eine Pauschale zur Versorgung der Versicherten an die Kassenärztlichen Vereinigungen, welche wiederum aus diesem „Topf" die Ärzte bezahlen. Da somit alle Ärzte nur einen gewissen Anteil am Gesamtbudget erhalten, müssen sie - sofern sie ihr Budget nicht einhalten können - Mehraufwendungen aus eigener Tasche zahlen.

Folge davon ist, dass die Ärzte nun versuchen, ihre Praxen nicht mehr für alle Patienten zu öffnen. Nur noch Notfälle werden behandelt, andere Behandlungen werden aufgrund angeblicher Terminengpässe verschoben. Das ist zwar auf irgendeine Weise verständlich, aber die Patienten sind wieder einmal die Leidtragenden.

Die Krankenkassen argumentieren, sie hätten ihre Verpflichtung erfüllt und die Versorgungspauschale vollumfänglich an die Kassenärztlichen Vereinigungen gezahlt, welche das Budget aber nicht gleichmäßig genug verteilt hätten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen dagegen behaupten, dass gewisse Krankenkassen weniger Budget zur Verfügung stellten als andere. Bei diesen Krankenkassen versicherte Patienten könnten aufgrund des mangelnden Budgets nicht mehr behandelt werden.

Nach Aussage der betroffenen Krankenkassen sind Behandlungen für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Individualprophylaxe nicht von dieser Thematik betroffen, die Absenkung des Arzthonorars gilt nur für chirurgisch konservierende Leistungen wie Füllungen oder Zahnsteinentfernungen.

Solange sich Krankenkassen und Zahnärzte weiterhin uneins sind und auch der Gesetzgeber dieses Übel nicht bei der Wurzel packt, müssen alle Betroffenen bis zum neuen Jahr und bis das Budget wieder aufgestockt ist, wohl oder übel die Zähne zusammenbeißen.

(HEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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