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AG München: Butterflymesser ist eine Waffe

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Das Amtsgericht München – Jugendrichter – hat mit Urteil vom 07.01 2016 einen 18-jährigen Angeklagten wegen Bedrohung und Führens einer verbotenen Waffe zu einer Woche Dauerarrest und zur Teilnahme an einer Suchtberatung für drei Monate verurteilt.

Im vorliegenden Fall war der angeklagte Schüler im September 2015 mit einem Bekannten unterwegs. Unterwegs traf er auf den späteren 25-jährigen Geschädigten. Diesen forderte er auf, ihm eine Zigarette zu geben. Da dieser seine Aufforderung nicht nachkam, ging er zunächst weiter. Kurze Zeit später kam er jedoch zurück und forderte von dem Studenten erneut Zigaretten. Als dieser im zu erkennen gab, dass er keine Zigaretten habe, zog der Angeklagte ein Butterflymesser mit einer Klingenlänge von ca. 10 cm und klappte es mit einer Schwingbewegung auf. Anschließend führte er das Messer an den Hals des Geschädigten und drückte ihn so an das Fenster einer Gaststätte. Als Gäste zu Hilfe kamen, ließ der Angreifer von dem Studenten ab und entfernte sich vom Tatort.

In der Hauptverhandlung legte der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand, ein umfassendes Geständnis ab.

Seitens der Jugendrichterin wurde davon abgesehen eine Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen des Schülers zu verhängen. Nach ihrer Ansicht nach sei der Angeklagte bislang noch nicht erheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten. Daher könne die Tat noch als einmalige, situationsbedingte, wenn auch massive, Entgleisung aufgefasst werden. Eine erhebliche kriminelle Neigung, die eine längere Gesamterziehung des Angeklagten in Form einer Jugendstrafe oder jedenfalls einer damit einhergehenden Bewährungsüberwachung erforderlich macht, könne aus diesem Grund zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht angenommen werden.

Strafmildernd wurde neben seinem Geständnis auch die Tatsache berücksichtigt, dass sich der Angeklagte schriftlich und mündlich bei seinem Opfer entschuldigt hat.

Um dem Angeklagten sein Fehlverhalten eindringlich zu Bewusstsein zu bringen und ihn dafür zu sensibilisieren, dass körperliche Gewalt spürbare Konsequenzen, insbesondere einen einschneidenden Freiheitsentzug nach sich ziehen kann, hat das Gericht einen Dauerarrest von einer Woche verhängt. Daneben soll die Teilnahme an dem Suchtprojekt ihm ermöglichen, sein Alkoholkonsumverhalten und dessen Zusammenhang mit Aggression und Gewalttätigkeit zu überdenken.


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