📄💼 Alles, was Sie über Abfindungen wissen sollten: Berechnung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Abfindung – eine Summe, die Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten können. Doch wie wird sie berechnet, und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Abfindung, mit einem Verweis auf den praktischen Abfindungsrechner von anwalt.de.

1. Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die ein Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber erhält. Dies kann durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder im Rahmen eines Abwicklungsvertrags geschehen.

2. Wann steht einem Arbeitnehmer eine Abfindung zu?

Nicht jeder Arbeitnehmer hat automatisch Anspruch auf eine Abfindung. In der Regel wird sie bei betriebsbedingten Kündigungen oder im Rahmen von Aufhebungsverträgen angeboten. Auch bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen kann eine Abfindung vereinbart werden.

3. Wie wird die Abfindung berechnet?

Die Berechnung der Abfindung erfolgt in der Regel anhand von gesetzlichen Vorgaben oder individuellen Vereinbarungen. Ein häufig genutzter Standard ist die sogenannte „Formel des halben Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr“. Diese besagt, dass dem Arbeitnehmer für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit die Hälfte des monatlichen Bruttogehalts als Abfindung zusteht.

4. Besonderheiten bei Abfindungen

  • Steuerliche Aspekte: Abfindungen sind steuerpflichtig, unterliegen jedoch oft einer begünstigten Besteuerung. Es empfiehlt sich, steuerliche Fragen mit einem Fachmann zu klären.

  • Sozialversicherungsbeiträge: Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, müssen also nicht für Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung versteuert werden.

  • Freiwillige Vereinbarungen: In einigen Fällen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch freiwillig eine Abfindung aushandeln, ohne dass ein gesetzlicher Anspruch besteht.

5. Abfindungsrechner von anwalt.de

Um Arbeitnehmern eine Orientierung bei der Berechnung ihrer möglichen Abfindung zu bieten, hat anwalt.de einen benutzerfreundlichen Abfindungsrechner entwickelt. Hier können Sie die relevanten Daten eingeben, und der Rechner ermittelt eine mögliche Abfindungssumme.

6. Wie funktioniert der Abfindungsrechner von anwalt.de?

Besuchen Sie die Website von anwalt.de und finden Sie den Abfindungsrechner. Geben Sie die notwendigen Informationen ein, wie z. B. Ihr Bruttogehalt, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Rechner berücksichtigt gesetzliche Vorgaben und liefert eine Schätzung der möglichen Abfindungshöhe.

Kontaktieren Sie uns kostenlos

info@tes-partner.de

www.tes-partner.de

Foto(s): Kanzlei TES

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut

Beiträge zum Thema