Allianz plant Streichung der Bestandssicherungsprovision

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Die Zeitschrift Versicherungsbote berichtet, dass die Allianz ihren Ausschließlichkeitsvertretern die Bestandssicherungsprovision (BSP) streichen will. 4 Jahre soll sie – übergangsweise, wie es in dem Onlinemagazin procontra zu lesen ist – noch gezahlt werden und dann ersatzlos wegfallen.

Die Bestandssicherungsprovision ist keine Folgeprovision oder Bestandsprovision. Sie wird gewährt, wenn der Vertreter eine niedrige Stornoquote hat. „Wer wenige Vertragskündigungen hat, der bekommt die Extra-Provision zum Jahresende ausgezahlt“, beschreibt es der Versicherungsbote.

Vertraglich verbunden sind die für die Allianz tätigen Handelsvertreter in der Regel nicht mit der Allianz selbst, sondern mit deren Tochterunternehmen, der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG.

Im eigentlichen typischen Allianz-Vertretervertrag bzw. „Vertretungsvertrag“, wie er genannt wird, sucht man die Bestandssicherungsprovision zunächst vergeblich. In der Regel verweist der Vertrag auf weitere Provisonsbestimmungen, die als Anlage des Vertrages zum Vertragsbestandteil werden. Erst dort kann die BSP geregelt sein. Die BSP ist dann, wenn sie in den beigefügten Bedingungen geregelt ist, ein vertraglicher Anspruch.

Diesen zu ändern bzw. auszuschließen setzt den Abschluss eines neuen Agenturvertrages voraus, oder aber die Beendigung des alten, z. B. durch Kündigung. Handelsvertreter genießen keinen Kündigungsschutz. Sollte einem Handelsvertreter gekündigt werden, kommt ein Ausgleichsanspruch gem. § 89 b HGB in Betracht.

Rund 8.300 Vertretern strich die Allianz in diesem Jahr bereits ersatzlos die Erfolgsprämie für 2017. Diese Sonderzuwendung soll bereits seit Jahrzehnten gezahlt worden sein. Es besteht allerdings kein vertraglicher Anspruch, wenn die Sonderzuwendung Teil einer freiwilligen zusätzlichen Leistung ist, wie es mitunter in Ziff 4.2 einiger Agenturverträge geregelt ist. Dort ist ausdrücklich geregelt, dass bestimmte Leistungen nur freiwillig sind und einen Rechtsanspruch nicht begründen. In älteren Vertreterverträgen könnte diese „Freiwilligkeits“-Regelung fehlen. Da nicht alle Allianzvertreter über die gleichen Verträge verfügen, ist eine generelle Aussage dazu, ob Ansprüche auf die eine oder die andere Provision besteht, nicht möglich.

Die bereits gestrichene Erfolgsprämie der Vertreterschaft soll online jährlich immerhin zwischen 430 und 3.100 Euro betragen haben, durchschnittlich sollen den Vertretern 500 bis 1.000 Euro ausgezahlt worden sein.

Der zusätzliche Wegfall der BSP würde jetzt weitere etwa 4.000 Agenturinhaber betreffen, die bis zu 10.000 Euro jährlich und mehr erhielten. Die Allianz argumentiert mit notwendigen Kosteneinsparungen.


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