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Altersvorsorge im Versorgungsausgleich?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Wurde während der Ehe eine private Rentenversicherung erworben, wird sie im Falle einer Scheidung in den Versorgungsausgleich einbezogen. Ehegatten trifft die sogenannte eheliche Unterhaltsversorgung. Zahlt ein Ehepartner in eine private Rentenversicherung ein, so wird damit auch die Altersvorsorge seines Partners gewährleistet. Aus diesem Grund wird eine Rentenversicherung beim Versorgungsausgleich grundsätzlich hälftig aufgeteilt.

Private Rentenversicherung erworben

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar einen Ehevertrag geschlossen, in dem Gütertrennung vereinbart wurde. Über einen Versorgungsausgleich hatten sie aber keine Regelungen getroffen. Als sich das Paar scheiden ließ, wurde im Versorgungsausgleich auch die private Rentenversicherung der Frau einbezogen. Sie wehrte sich dagegen, weil sie die Altersvorsorge zwar während der Ehe erworben habe, das Geld für die Rentenversicherung habe sie jedoch aufgrund einer vorehelich abgeschlossenen Kapitallebensversicherung erhalten, sodass sie wegen der Gütertrennung nicht in den Versorgungsausgleich gehöre.

Ausgleich von Versorgungsrechten

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) sei die private Rentenversicherung ein sogenanntes auszugleichendes Anrecht nach § 2 II VersAusglG (Gesetz über den Versorgungsausgleich). Immerhin habe die Frau sie während der Ehe erworben, um die Altersvorsorge für sich und ihren Mann zu sichern. Solange der Einzahlungsbetrag nicht aufgrund eines früheren Zugewinnausgleichs erworben wurde, sei im Übrigen irrelevant, wann und woher die Frau das Geld für die Rentenversicherung erhalten habe.

Auch die vereinbarte Gütertrennung verhindere die Einbeziehung der Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich nicht. Denn wenn der Geldbetrag in die Altersvorsorge gesteckt wurde, gehöre er güterrechtlich gar nicht mehr zum Vermögen.

(BGH, Beschluss v. 18.01.2012, Az.: XII ZB 213/11)

(VOI)
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