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Anerkennung ausländischer Führerscheine

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Es gibt immer wieder Schlitzohren, die denken, dass sie nach einem Führerscheinentzug in Deutschland einfach nur einen neuen Führerschein im Ausland machen müssen, um wieder offiziell legitimiert fahren zu können. Doch dem ist nicht so.

Im aktuellen Fall hatte ein Mann nach dem Entzug des Führerscheins wegen Fahrens unter Alkohol einen neuen Führerschein in Polen gemacht. Nachdem die Behörde davon Wind bekam, wurde er zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten, kurz MPU genannt, aufgefordert. Dieses legte er auch vor, doch kamen die Gutachter zum Ergebnis, dass bei ihm auch weiterhin die Gefahr bestünde, dass er unter Alkohol fahren würde.

Der Fall wurde dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zur Entscheidung über die Gültigkeit des in Polen erworbenen Führerscheins vorgelegt. Dabei kamen die Bundesrichter zu dem Schluss, dass der Mann unter diesen Umständen seinen polnischen Führerschein nicht in der Bundesrepublik Deutschland verwenden darf. Diese Praxis steht nach Meinung der Bundesrichter auch nicht im Widerspruch zur EU Richtlinie 91/439/EWG.

(BVerwG, Urteil v. 28.04.2010, Az.: 3 C 20.09)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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