Annulierung der Ehe - Eheanfechtung oder Scheidung?

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Ehe und Gerechtigkeit: Mein Engagement für Frauenrechte und gegen Diskriminierung

Als Anwalt, der sich leidenschaftlich für die Gleichstellung der Geschlechter und den Schutz vor Diskriminierung einsetzt, liegt mir besonders das Thema Ehe und die Rechte von Ehepartnern am Herzen. 

Die Ehe ist nicht nur eine rechtliche Verbindung, sondern auch ein gesellschaftlich geschützter Raum, der persönliche und familiäre Werte widerspiegelt. Doch immer wieder werden insbesondere Frauen in Ehekonflikten mit Vorurteilen und Ungerechtigkeiten konfrontiert.

Eines der schwierigsten Themen, mit denen ich in meiner Praxis oft konfrontiert werde, sind Fälle der Eheanfechtung und Annulierung, bei denen rechtliche, persönliche und gesellschaftliche Aspekte aufeinanderprallen.

Es gibt Fälle, in denen die Anfechtung der Ehe nicht auf rechtlichen, sondern auf persönlichen oder wirtschaftlichen Motiven beruht. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte der betroffenen Person.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 18.07.2012 – 1 BvR 792/10) hat entschieden, dass die Annulierung einer Ehe nur in Ausnahmefällen und auf der Grundlage objektiver Beweise erfolgen darf. Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder persönlichen Vorurteilen verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und das Recht auf Ehefreiheit (Art. 6 GG).

Die Eheanfechtung, die in den §§ 1313 bis 1318 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist, ist ein juristisches Mittel, um eine bestehende Ehe für nichtig erklären zu lassen. Im Gegensatz zur Scheidung, die die Ehe lediglich beendet, wird durch eine Anfechtung festgestellt, dass die Ehe von Anfang an nichtig war. Die Gründe für eine Anfechtung sind im Gesetz eng definiert. Dazu gehören:

Geshäftsunfähigkeit (§ 1314 Abs. 1 BGB): Eine Ehe kann angefochten werden, wenn einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung geschäftsunfähig war.

Willensmängel (§ 1314 Abs. 2 BGB): Dazu zählen Irrtum, arglistige Täuschung oder Zwang.

Formfehler: Die Ehe wurde ohne die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung eines Standesbeamten geschlossen.

Wenn Eheanfechtung zu Diskriminierung wird

Besonders oft sind es Frauen, die aus dem Ausland kommen und in einer "zweiten Ehe" leben, die mit Anfechtungsversuchen konfrontiert werden. Solche Frauen sehen sich mit einer doppelten Last konfrontiert:

Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft: 

Frauen ausländischer Herkunft, insbesondere wenn sie jünger sind, werden häufig mit Vorurteilen konfrontiert. Sie werden fälschlicherweise als "Goldgräberinnen" abgestempelt, die nur auf das Vermögen des Ehemannes aus sind.

Stigmatisierung als "zweite Ehefrau: 

Insbesondere in Familienkonflikten – etwa mit Kindern aus erster Ehe – wird die zweite Ehefrau oft als unerwünschte Eindringling gesehen. Der Versuch, die Ehe zu annullieren, basiert in solchen Fällen nicht auf rechtlichen Argumenten, sondern auf familiärer Ablehnung.

In der Praxis stellen wir jedoch fest, dass Eheanfechtungen häufig genutzt werden, um persönliche oder wirtschaftliche Interessen durchzusetzen. Frauen, insbesondere wenn sie jünger sind oder ausländischer Herkunft, stehen hierbei oft unter besonderem Druck. 

Ihre Ehe wird nachträglich in Frage gestellt – nicht aufgrund objektiver, juristisch fundierter Gründe, sondern aufgrund von Vorurteilen oder familiären Konflikten.

Dies ist besonders kritisch, wenn der Antrag auf Anfechtung der Ehe von Angehörigen des Ehepartners kommt, die aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen eine Annullierung anstreben. Die betroffene Frau sieht sich nicht nur mit dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit ihrer Ehe konfrontiert, sondern auch mit gesellschaftlicher Stigmatisierung.

Ein Beispiel aus meiner Praxis

Ein konkreter Fall verdeutlicht diese Problematik: Eine junge Frau aus "Hamunestan" heiratete einen deutschen Mann in Deutschland. Nach dem Tod des Mannes versuchte dessen Tochter, die Ehe nachträglich anzufechten, mit der Behauptung, ihr Vater sei zum Zeitpunkt der Eheschließung geschäftsunfähig gewesen. Die Anfechtung wurde nicht durch eindeutige Beweise untermauert, sondern vielmehr durch nachträgliche, subjektive Einschätzungen. Der deutsche Standesbeamte, der die Geschäftsfähigkeit des Mannes in Deutschland geprüft hatte, sowie die anwesenden Zeugen bestätigten, dass der Mann zum Zeitpunkt der Eheschließung in Deutschland geschäftsfähig war.

 Dennoch wurde die Frau aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert.

In diesem Fall kann aber argumentiert, dass:

die Vermutung der Rechtswirksamkeit staatlicher Handlungen (BGH, Beschluss vom 23.06.2015 – XII ZB 373/14) nicht einfach ignoriert werden kann,

das Grundrecht auf Ehefreiheit (Art. 6 GG) besonders schützenswert ist und

nachträgliche wirtschaftliche Interessen der Tochter nicht über die Rechte der Ehefrau gestellt werden dürfen.

Mein Engagement für Frauenrechte

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, Frauen vor Diskriminierung und ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Rechte zu schützen. Als Anwalt setze ich mich dafür ein, dass Frauen nicht aufgrund ihrer Herkunft, ihres Alters oder gesellschaftlicher Vorurteile benachteiligt werden. Die Ehe ist eine freiwillige Verbindung zwischen zwei Menschen und darf nicht als Spielfeld für Machtkämpfe oder wirtschaftliche Vorteile missbraucht werden.

Wie kann ich helfen?

Ich unterstütze rechtsuchende Personen, die sich über die rechtlichen Möglichkeiten einer Eheanfechtung oder Annulierung informieren möchten. Dabei achte ich darauf, die individuellen Umstände genau zu prüfen und zwischen legitimen Anliegen und missbräuchlichen Anträgen zu unterscheiden.

Anfechtung oder Scheidung – die Unterschiede

Viele Menschen verwechseln die Begriffe "Anfechtung" und "Scheidung". Doch der Unterschied ist entscheidend:

Scheidung: 

Sie beendet eine rechtswirksame Ehe, meist aufgrund des Scheiterns der Lebensgemeinschaft (§ 1564 BGB).

Anfechtung/Annulierung: 

Eine Anfechtung erklärt die Ehe von Anfang an für nichtig (§§ 1313-1318 BGB). Das bedeutet, dass die Ehe rechtlich so behandelt wird, als hätte sie nie bestanden.

Während die Scheidung die Regel bei gescheiterten Ehen ist, bleibt die Annulierung eine Ausnahme, die nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die häufigsten Gründe für eine Anfechtung sind Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB), Irrtum oder Täuschung (§ 1314 Abs. 2 BGB) oder Zwang.

Mögliche Gründe für eine Eheannulierung:

Geschäftsunfähigkeit: Falls bewiesen werden kann, dass ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung geschäftsunfähig war.

Irrtum oder Täuschung: Beispielsweise bei falschen Angaben über wesentliche Eigenschaften (z. B. Identität, Einkommen, Gesundheitszustand).

Zwang: Wenn eine Ehe unter Drohung oder Gewalt zustande kam.

Bigamie oder Verwandtschaft: Wenn die Ehe gegen gesetzliche Verbote verstößt.

Mögliche Gründe gegen eine Annulierung:

Kein objektiver Nachweis einer Geschäftsunfähigkeit oder Täuschung.

Der Antrag auf Annulierung basiert auf Vorurteilen oder persönlicher Abneigung.

Der Vertrauensschutz in staatliche Handlungen (z. B. die Prüfung durch den Standesbeamten) wurde nicht ausreichend berücksichtigt.


Diskriminierung durch das Gericht: 

Das schlimmste Unrecht im Namen des Rechts

Als Anwalt, der sich dem Kampf für Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und den Schutz vor Diskriminierung verschrieben hat, sehe ich es als eine meiner wichtigsten Aufgaben an, auf ein fundamentales Prinzip unseres Rechtssystems hinzuweisen: Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte. Doch was passiert, wenn genau dieses Prinzip verletzt wird und Gerichte selbst zu Akteuren der Diskriminierung werden?


Diskriminierung durch ein Gericht ist das schlimmste Unrecht, das im Namen des Rechts geschehen kann. 

Es untergräbt nicht nur das Vertrauen in die Justiz, sondern richtet irreparable Schäden für diejenigen an, die gerade in Zeiten von Konflikten oder Ungerechtigkeiten Schutz und Gerechtigkeit suchen.

Die besondere Verantwortung der Gerichte

Gerichte haben eine zentrale Rolle in einer demokratischen Gesellschaft. Sie sind nicht nur Hüter des Rechts, sondern auch Garant für die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Die Unparteilichkeit der Justiz ist ein Grundpfeiler jedes funktionierenden Rechtssystems und ein essenzielles Element des Rechtsstaatsprinzips.

Doch wenn ein Gericht in seinen Entscheidungen nicht neutral handelt – sei es durch Vorurteile, mangelnde Sorgfalt oder sogar offene Diskriminierung – wird dieses Prinzip verletzt. Besonders Frauen, die aufgrund ihrer Herkunft oder gesellschaftlichen Position ohnehin benachteiligt sind, erfahren oft genau solche Ungerechtigkeiten


Diskriminierung durch Gerichte in Ehe-Annullierungsverfahren

In meiner Arbeit als Anwalt habe ich oft erlebt, wie Gerichte in Ehe-Annullierungsverfahren Vorurteile übernehmen oder sogar selbst zur Diskriminierung beitragen. Besonders betroffen sind hierbei Frauen aus dem Ausland, die eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger geschlossen haben.

Typische Formen der Diskriminierung durch Gerichte in solchen Fällen:

Ignorieren von Fakten zugunsten subjektiver Einschätzungen: Aussagen von Zeugen oder Standesbeamten, die die Geschäftsfähigkeit eines Ehepartners bestätigen, werden ignoriert oder abgewertet, wenn diese nicht in das vorgefertigte Bild des Gerichts passen.

Übernahme gesellschaftlicher Vorurteile: Frauen aus dem Ausland werden oft als wirtschaftlich motivierte "Heiratsschwindlerinnen" dargestellt, ohne dass es dafür belastbare Beweise gibt.

Ungleichbehandlung: Gerichte neigen in einigen Fällen dazu, die Interessen von Kindern aus erster Ehe oder anderen Angehörigen höher zu gewichten als die Rechte der Ehepartnerin.


Warum Diskriminierung durch Gerichte so gefährlich ist


Zerstörung des Vertrauens in die Justiz

Wenn Menschen den Eindruck gewinnen, dass Gerichte nicht neutral sind oder bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch benachteiligen, schwindet das Vertrauen in das gesamte Rechtssystem. Dies ist besonders gefährlich in einer demokratischen Gesellschaft, die auf der Rechtsstaatlichkeit basiert.

Verstärkung von Ungleichheiten

Gerichtliche Diskriminierung verstärkt die ohnehin bestehende Benachteiligung bestimmter Gruppen. Frauen, insbesondere ausländischer Herkunft, sind in solchen Verfahren oft die Hauptleidtragenden und sehen sich nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich stigmatisiert.

Persönlicher und wirtschaftlicher Schaden

Für die Betroffenen kann eine gerichtliche Diskriminierung gravierende Folgen haben: wirtschaftlicher Ruin, gesellschaftliche Isolation und psychische Belastungen. Wenn eine Ehe annuliert wird, verliert eine Frau nicht nur ihre Rechte als Ehepartnerin, sondern wird oft auch als "unrechtmäßige" Ehefrau abgestempelt.

Diskriminierung durch Gerichte ist das schlimmste Unrecht, das im Namen des Rechts geschehen kann. Sie richtet nicht nur Schaden bei den unmittelbar Betroffenen an, sondern untergräbt das Vertrauen in die gesamte Justiz. Es ist unsere Aufgabe, als Anwälte und als Gesellschaft, gegen solche Ungerechtigkeiten vorzugehen und dafür zu sorgen, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich behandelt wird.

Die Ehe ist ein geschütztes Grundrecht – und ich werde nicht zulassen, dass dieses Recht durch Vorurteile oder Diskriminierung verletzt wird.

Als Anwalt kämpfe ich dafür, dass insbesondere Frauen vor Diskriminierung geschützt werden, sei es aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihres gesellschaftlichen Status. Mein Ziel ist es:

Missbrauch des Rechtswegs zu verhindern: Ich setze mich dafür ein, dass die Annulierung einer Ehe nur auf der Grundlage klarer rechtlicher Fakten erfolgt – und nicht als Werkzeug für familiäre Machtkämpfe genutzt wird.

Rechte von Frauen zu stärken: Frauen, die in einer Ehe Diskriminierung oder unfaire Anfechtungsversuche erfahren, unterstütze ich dabei, ihre Rechte zu verteidigen.

Aufklärung und Beratung: Ich biete rechtsuchenden Personen umfassende Informationen und Unterstützung, sei es bei einer Scheidung, Annulierung oder der Verteidigung gegen eine Anfechtung.

Wie kann ich helfen?

Ob Sie sich über die Möglichkeit einer Eheannulierung informieren möchten oder sich gegen ungerechtfertigte Anfechtungsversuche wehren wollen – ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Engagement zur Seite. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und für Gerechtigkeit zu sorgen.

Mögliche Fragen, bei denen ich helfen kann:

Wann ist eine Eheannulierung möglich?

Welche Beweise sind für eine Anfechtung erforderlich?

Was sind die rechtlichen Alternativen zu einer Annulierung?

Wie kann ich mich gegen diskriminierende Anfechtungsversuche wehren?

Die Entscheidung, eine Ehe zu beenden, ist niemals leicht. Doch egal, ob durch Anfechtung oder Scheidung – rechtliche Schritte müssen immer auf einer fairen und objektiven Grundlage beruhen. Diskriminierung, persönliche Vorurteile und wirtschaftliche Interessen dürfen dabei keinen Platz haben.

Als Anwalt setze ich mich dafür ein, dass jede Person, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder gesellschaftlichem Status, gleiche Rechte und Chancen erhält. Die Ehe ist ein geschütztes Grundrecht – und dieses Recht verteidige ich mit ganzer Kraft.

Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen, Gerechtigkeit zu fördern und gleichzeitig Missbrauch des Rechtswegs zu verhindern.

Ehen sind keine bloßen rechtlichen Konstrukte, sondern Ausdruck persönlicher Freiheit und Lebensgestaltung. Dafür setze ich mich ein – mit Leidenschaft, Fachwissen und dem festen Glauben an die Gleichheit vor dem Gesetz.

Ihr Anwalt für Frauenrechte und gegen Diskriminierung

iranbomy@yahoo.com

Foto(s): Dr Dr Iranbomy

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