Veröffentlicht von:

Anteil für Lebensmittel in Unterhalt und Selbstbehalt

  • 5 Minuten Lesezeit

Deutschland 2025 - das zur Verfügung stehende Geld reicht bei vielen Menschen hinten und vorne nicht. Unabhängig davon übrigens, ob Sie Unterhalt zahlen oder welchen bekommen. In solchen Zeiten suchen Betroffene mehr denn je nach Regeln, in denen Mindestbedarfe festgeschrieben sind, um ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Beim Anteil des Unterhalts für die Miete gibt es so etwas ja auch - zum Beispiel sind in der Unterhaltspauschale von 990 EUR für allein wohnende Volljährige 410 EUR Warmmiete enthalten und im Selbstbehalt eines erwerbstätigen Elternteils 580 EUR für das warme Wohnen. Doch wie sieht es mit dem Anteil für Lebensmittel im Unterhalt bzw. Selbstbedarf aus?


Tipp: Unterhalt für Wohnen, Lebensmittel & Co. rechtssicher berechnen lassen

Wird unten noch einmal ausführlich erklärt, aber vorab: 

Möchten Sie zur Tat schreiten und die Höhe des zu zahlenden Unterhalts überprüfen, dann finden Sie hier unser Online-Formular zur Beantragung Ihrer Unterhaltsberechnung. Mit Ausfüllen und Abversand Ihrer Informationen gehen Sie keine Zahlungspflichten ein - dies dient einzig und allein der Aufwandsschätzung. Das Preismodell, das sich daraus ergibt, erhalten Sie dann zur endgültigen Entscheidung per E-Mail zugeschickt.


Wer legt fest, wie viel ein Mensch in Deutschland zum Leben benötigt?

Und geht das überhaupt? Wir Menschen sind doch alle verschieden?!

Nun, so ein Gesetz oder eine vorgeschriebene Tabelle gibt es tatsächlich in dieser Form nicht. Man kann nicht für sämtliche Lebensstile oder Einkommensgruppen einen bestimmten Bedarf an Lebensmitteln fest- bzw. vorschreiben oder gar erwarten, dass sich daran gehalten wird. Bei solchen abstrakten Sachverhalten ist es aber zumindest gut, wenn Mindestmengen oder -bedarfe festgelegt werden, für all diejenigen, die am allerwenigsten zum Leben haben.

Und da dies insbesondere Heranwachsende betrifft, widmet sich ein wichtiges Dokument genau dieser Bevölkerungsgruppe, und zwar der Bericht der Bundesregierung zum Existenzminimum. Dieser Bericht definiert auch den Mindestkindesunterhalt in seiner Zusammensetzung, jeweils für Kinder unterschiedlicher Altersklassen.

Die darin als erforderlich angegebenen Ausgaben für Lebensmittel stehen in einer Reihe mit denen für

  • Bekleidung und Schuhe,
  • Haushaltsführung,
  • Mobilität,
  • Freizeit und Kultur

und weiteren Kategorien, und die Position für Lebensmittel ist dabei die höchste.

Die Zahl ist zweistellig, und auch wenn es um den Mindestkindesunterhalt geht, also die niedrigste Unterhaltsstufe, fragt man sich, wieso Essen und Trinken im Gegensatz zum Wohnkostenanteil weder extra in den Unterhalts- noch in den Selbstbehaltssätzen aufgeführt werden. Sodass man sehen könnte, dass den steigenden Preisen mit Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle Rechnung getragen wird. Wieso ist das so?

Sind Essen und Trinken nicht ebenso wichtig wie eine Wohnung?

Wie eingangs erwähnt, stiegen die Fixkosten in Deutschland und schmälern die oft stagnierenden Löhne mehr und mehr. Dabei muss man berücksichtigen, dass die Wohnkosten als einzige extra aufgeführte Position im Unterhaltssatz deswegen angeführt wird, da sie sich mit mittlerweile über 37 % (Angabe: 2022) noch einmal in der absoluten Spitze behauptet hat.

Dahinter folgen Aufwendungen für Lebensmittel mit weniger als der Hälfte des prozentualen Wohnkostenanteils. Befürworter der ausbleibenden Gewichtung von Essen und Trinken in Unterhalt und Selbstbehalt könnten nun anführen, dass Lebensmittelkosten im Vergleich zu Wohnkosten

  • keiner Konstante wie dem Mietvertrag und somit einer festen Höhe unterworfen sind,
  • der Bedarf aus allein natürlichen Gründen (Anzahl der Anwesenheitstage, Gesundheit) monatlich schwankt,
  • und im Zweifel durch Verzicht, Kreativität bei der Zubereitung von Mahlzeiten, aber auch aufgrund von Festakten künstlich gesenkt und erhöht werden kann.

Hinzu kommt, dass es in der Praxis einfach schwierig ist, einen genauen Betrag zu ermitteln, der für die Lebensmittel eines Kindes ausgegeben wurde, da in der Regel für den gesamten Haushalt eingekauft und gekocht wird. Ein Kontra-Argument, das gleichzeitig aber auch eines für die Gegenseite ist, wäre, dass jegliche Festschreibung einer Mindestmenge für X und Y vergebens wäre, da sie ohnehin immer zu niedrig angesetzt wäre. Schließlich reicht kaum jemandem die postulierten 440 EUR bzw. 580 EUR des Mietanteils in Unterhalt und Selbstbehalt zum Leben aus - wie sollte es da bei einer Mindestgeldmenge für Lebensmittel anders sein?

Was tun, wenn Unterhalt oder Selbstbehalt kaum noch Geld für Nahrung lassen?

Allen kann man mit einem Gesetz nicht gerecht werden - ist es da nicht besser, man wird niemandem gerecht, anstatt den Versuch mit nur sehr gering anmutenden Zahlen zu unternehmen? Schwierig zu sagen. Letztendlich ist es so, dass zumindest der Kindesunterhalt mit steigendem Alter eines Kindes steigt und damit auch der absolute Anteil, den Essen und Trinken dabei ausmachen. Die Düsseldorfer Tabelle definiert ein Gesamtgefüge des Lebensbedarfs, und schlüsselt nicht zwingend auf, was Unterhaltszahlende und Unterhaltsempfangende für Essen, Freizeit oder Körperpflege ausgeben sollen.

Das kann man gut oder schlecht finden, vor allem kann man es als zu wenig empfinden. Dann, wenn die Gegenseite die Unterhaltsberechnung erstellt hat und Sie sich Maßnahmen ausgesetzt sehen, wie dass

  • Ihr Selbstbehalt durch das Zusammenleben mit einem neuen Partner abgesenkt worden ist,
  • Sie in der Düsseldorfer Tabelle nach oben bzw. nicht nach unten gerutscht sind durch mehrere Unterhaltsverpflichtungen
  • oder die Gegenseite das Problem von zu wenig Geldern für sich dadurch umgeht, einen Mehrbedarf zu konstruieren, den es so nicht gibt, oder Sie genau das nicht tun im Glauben, dass es ihn für Sie bzw. Ihr Kind nicht gibt.

Deswegen ist es wichtig, dass Sie wissen, dass Sie mit wenigen Mitteln und auch sehr zeitnah eine eigene Berechnung anfordern können, um Ihre Situation wieder ein wenig leichter zu machen:

Jetzt Unterhalt online berechnen lassen mit iurFRIEND

Wie oben angeführt, haben Sie mit Hilfe unseres durchdigitalisierten Angebots von jetzt auf gleich die Möglichkeit, die Unterhaltshöhe zu überprüfen bzw. überhaupt erst einmal erstmalig rechtssicher ausrechnen zu lassen. Gehen Sie dazu auf unsere Webseite und füllen Sie unter folgender URL das einfach verständliche Online-Formular aus:



Guter Tipp für Sie: Sie beantragen die Berechnung zunächst, beauftragen Sie aber noch nicht. Dies dient unserem und Ihrem Schutz: 

1) Wir können eine seriöse Aufwandsschätzung für Ihren Fall vornehmen, und 

2) Sie laufen in keine Kosten, die Sie so nicht gewollt haben

In jedem Falle freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, gerne auch erst einmal über das untenstehende Kontaktformular! Freundliche Mitarbeiter warten auf Sie.

Mit den besten Grüßen

Ihre iurFRIEND Kanzlei


Quellen

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Worms

Beiträge zum Thema