Einkommen der Eltern für Düsseldorfer Tabelle zusammenzählen?
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Insbesondere bei der Unterhaltsberechnung für volljährige Kinder stellt sich folgende Frage: Rechnet man die Einkommen beider Eltern zusammen, um den Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle abzulesen, oder wird der Unterhaltsbetrag von jedem Elternteil nach seinem eigenen Einkommen ermittelt? Im Folgenden eine Übersicht, die die Vorgehensweise für minderjährige Kinder und Volljährige darstellt und danach unterscheidet, ob das Kind zu Hause wohnt oder in einer eigenen Wohnung lebt. Weiter unten finden Sie dann übrigens ein Angebot unserer Online-Unterhaltsberechnung – wir sind für Sie da, wenn Sie nicht weiterkommen.
Unterhalt bei Minderjährigen: getrennte Einkommen
Bei minderjährigen Kindern, die bei einem Elternteil leben, wird das Einkommen der Eltern nicht addiert. Es zählt nur das bereinigte Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Der Bedarf des Kindes wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, wobei der betreuende Elternteil seinen Teil des Unterhalts durch Betreuung erfüllt.
Beispiel:
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil 2.000 EUR netto bereinigt verdient, wird er in Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft. Der Tabellenbetrag wird um die Hälfte des Kindergelds reduziert.
Minderjährige, die im Wechselmodell betreut werden: Einkommen werden addiert
Beim Wechselmodell, in dem sich Eltern die Betreuung 50:50 teilen, werden die Einkommen addiert, um die Stufe in der Düsseldorfer Tabelle zu bestimmen. Beide Elternteile müssen Barunterhalt leisten, allerdings nicht hälftig, sondern anteilig je nach ihrem Einkommen.
Beispiel:
Verdient ein Elternteil 2.200 EUR netto und der andere 3.500 EUR, ergibt sich ein Gesamteinkommen von 5.700 EUR. Das Kind wird in Stufe 11 der Tabelle eingeordnet. Der Bedarf wird dann prozentual entsprechend der Einkommensanteile der Eltern aufgeteilt.
Volljährige Kinder, die zu Hause leben: Einkommen werden addiert
Für volljährige Kinder, die noch bei einem Elternteil leben, werden die Einkommen der Eltern addiert, um den Unterhaltsbedarf aus der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen. Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig, da die Betreuungspflicht entfällt. Das Kindergeld wird hälftig auf beide Elternteile angerechnet.
Wohnkosten können als Naturalunterhalt angerechnet werden, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt. Der Anteil der Wohnkosten richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und den tatsächlichen Miet- und Nebenkosten.
Beispiel:
Ein volljähriges Kind, dessen Eltern zusammen 5.700 EUR verdienen, wird in Stufe 11 eingestuft. Der Bedarf (1.158 EUR) wird zwischen den Eltern entsprechend ihrer Einkommensanteile aufgeteilt.
Volljährige Kinder in eigener Wohnung: Einkommen werden addiert
Für volljährige Kinder, die in ihrer eigenen Wohnung leben, werden die Einkommen addiert, aber die Düsseldorfer Tabelle spielt keine Rolle. Der Bedarf ist pauschal auf 930 EUR festgelegt (Stand: 1.1.2024), von dem das Kindergeld vollständig abgezogen wird. Die verbleibenden Kosten werden anteilig nach Einkommen der Eltern verteilt.
Beispiel:
Die Eltern verdienen zusammen 5.200 EUR, was, wie gesagt, (erst einmal) keine Rolle spielt. Nach Abzug des Kindergelds bleibt ein Restbedarf von 680 EUR, der entsprechend der Einkommensanteile der Eltern getragen wird.
Auswirkungen von Einkommensveränderungen auf den Unterhalt
Unterhaltssituation | Einkommenssteigerungen | Einkommensminderungen | |
Minderjährige Kinder (getrennte Einkommen) | Der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt mehr, wenn sein Einkommen steigt, da er in eine höhere Tabelle eingeordnet wird. | Sinkt das Einkommen, wird der Elternteil in eine niedrigere Tabelle eingestuft, und der Bedarf des Kindes sinkt entsprechend. | |
Wechselmodell (Einkommen werden addiert) |
| Sinkt das Gesamteinkommen, kann das Kind in eine niedrigere Tabelle fallen. Der Bedarf sinkt, der geringer Verdienende zahlt absolut weniger. | |
Volljährige Kinder zu Hause (Einkommen werden addiert) | Steigendes Gesamteinkommen führt zur Höherstufung in der Tabelle. Beide Eltern zahlen absolut mehr, der besser Verdienende anteilig mehr. |
| |
Volljährige Kinder in eigener Wohnung (Einkommen werden addiert) | Der Bedarf bleibt pauschal bei 930 EUR. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen zahlt anteilig mehr. | Der geringer Verdienende zahlt anteilig weniger, während der besser Verdienende entsprechend stärker belastet wird. |
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