Anwaltschaft: 5 Tipps für einen erfolgreichen Berufseinstieg

  • 3 Minuten Lesezeit
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion
Anwaltschaft: 5 Tipps für einen erfolgreichen Berufseinstieg

Es ist geschafft! Beide Staatsexamen wurden erfolgreich gemeistert – wie geht es jetzt weiter? Rechtsanwältin Eva Ratzesberger, Spezialistin für Individual- und Kollektivarbeitsrecht, gibt Ratschläge für einen vielversprechenden Karrierestart.

1. Die Grundentscheidung: Behörde oder freie Wirtschaft?

Mit der juristischen Ausbildung stehen Ihnen viele Türen offen. Klassischerweise wird direkt im Anschluss an die Ausbildung entschieden, ob die berufliche Laufbahn in der Behörde (Justiz oder Verwaltung) gestartet oder die Karriereleiter in der freien Wirtschaft erklommen werden soll.

Empfehlung: Lassen Sie sich nicht ausschließlich von Ihren Examensergebnissen leiten.

Ist das „vollbefriedigend“ erreicht und somit die Zugangshürde zum Staat überwunden, ist die Verlockung groß, die Beamtenlaufbahn einzuschlagen. Nicht zuletzt, weil die Tätigkeit in der Justiz in der Ausbildung, v. a. während des Referendariats, den größten Stellenwert einnimmt und viele Ausbilder suggerieren, man könne mit 8+x Punkten gar nicht anders, als eine Karriere als Richter oder Staatsanwalt anzustreben.

Entscheidend ist aber nicht (nur), welche Türen Ihnen aufgrund Ihrer Note offenstehen, sondern vielmehr, in welcher Position bzw. welchem beruflichen Umfeld Sie sich die nächsten Jahrzehnte sehen.

2. Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwalt?

Fällt die Entscheidung auf die Anwaltschaft, kommt eine klassische Tätigkeit in der Kanzlei oder eine Position als Syndikus in einem Unternehmen infrage. Auch wenn beide Berufsausübungen eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer erfordern und man sich als „Anwalt“ bezeichnen kann, unterscheiden sich die Tätigkeitsbilder doch recht erheblich.

Während Sie als klassischer Rechtsanwalt eine Vielzahl von Mandanten beraten und gerichtlich vertreten können, ist zumindest in dieser Hinsicht die Tätigkeit als Syndikus nicht ganz so abwechslungsreich, da das Unternehmen quasi der einzige Mandant ist. Auch können Syndikusrechtsanwälte nicht ohne Weiteres vor Gericht auftreten, weshalb die meisten Unternehmen trotz interner Rechtsabteilung mit externen Kanzleien zusammenarbeiten.

Empfehlung: Einige Unternehmen lassen es zu, dass neben der Tätigkeit als Syndikus eine selbstständige Tätigkeit als klassischer Rechtsanwalt ausgeübt werden kann. Nähere Informationen hierzu können in der Regel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingeholt werden.

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3. Der Bewerbungsprozess

In vielen Branchen laufen die Bewerbungsverfahren mittlerweile recht unkonventionell ab. Bei den Unterlagen ist oft weder ein Bewerbungsfoto noch ein lückenloser und branchenspezifisch stringenter Lebenslauf Voraussetzung für eine Einladung zum Gespräch.

In den juristischen Tätigkeitsfeldern wird dies in der Regel durchaus noch erwartet. Während der Ausbildung gesammelte einschlägige Praxiserfahrung und vertiefte Englischkenntnisse können ein zusätzlicher Türöffner sein.

Empfehlung: Frühzeitig mit den Bewerbungen zu beginnen, kann sich ebenso auszahlen. Erfahrungsgemäß wird es als Pluspunkt in Sachen Selbstvertrauen und Mut gewertet, sich bereits vor Erhalt der Examensergebnisse auf die angestrebte Stelle zu bewerben.

4. Gehaltsverhandlungen

Wenn Sie sich für den Berufseinstieg nicht direkt selbstständig machen wollen, sondern zunächst als angestellter (Syndikus-)Rechtsanwalt beginnen möchten, dann gilt es, ein angemessenes Gehalt mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Für Berufsanfänger gestalten sich die Verhandlungen oft schwierig und es wird nicht selten eine unterdurchschnittliche Bezahlung hingenommen, schließlich kann man noch keinerlei Berufserfahrung etc. vorweisen.

Die noch bevorstehende berufliche Entwicklung sollte nicht das einzige Thema bei den Gesprächen um die Bezahlung bleiben. Die anwaltliche Tätigkeit setzt eine hohe Belastbarkeit, eine überdurchschnittliche Erreichbarkeit und nicht zuletzt die Inkaufnahme eines Haftungsrisikos voraus, was zur Gänze miteingerechnet werden sollten.

Empfehlung: Über Geld sollte man reden! Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Bekannten oder Kollegen, die in einem vergleichbaren Bereich tätig sind, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, welche Summen ein angemessenes Gehalt abbilden.

5. Die selbstständige Tätigkeit

Wer als selbstständiger Rechtsanwalt tätig werden und/oder mit Kollegen gemeinschaftlich eine Kanzlei gründen will, braucht Alleinstellungsmerkmale, um sich von der Vielzahl der Kollegen auf dem Markt abzuheben. Dies kann durch die Spezialisierung auf ein „exotisches“ Rechtsgebiet oder auch die kompetente Abdeckung mehrerer Rechtsgebiete durch je einen Fachanwalt sein. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!

Empfehlung: Essenziell sind neben der fachlichen Expertise ein gutes Marketing und ein möglichst breites Netzwerk. Eine gut aufgestellte Onlinepräsenz und das Anbieten der Beratungsleistungen über Dritte, wie z. B. anwalt.de, können für interessierte Mandanten einen großen Unterschied machen.

Eva Ratzesberger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei AfA Rechtsanwälte und in allen Angelegenheiten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts tätig. AfA Rechtsanwälte stellt eine der wenigen Spezialkanzleien für Arbeitsrecht in Deutschland dar. Die Rechtsanwälte der Kanzlei beraten ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Hier geht es zum anwalt.de-Profil von Eva Ratzesberger.

(ZGRA)

Foto(s): ©privat

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