Rechtsformen: Tipps für die richtige Rechtsformwahl
- 4 Minuten Lesezeit

Möchten Sie eine Gesellschaft gründen? Benötigen Sie Unterstützung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform? Dann können Sie sich hier informieren!
Die wichtigsten Fakten
- Vor der Gründung einer Firma muss man eine geeignete Rechtsform wählen.
- Unterschieden wird zwischen Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA).
- Die Rechtsformen unterscheiden sich insbesondere in der Haftung, der Höhe des Stammkapitals sowie der Anzahl an benötigten Gründern.
- Um Gesellschafterstreitigkeiten zu vermeiden, ist ein rechtssicherer Gesellschaftsvertrag unumgänglich.
So gehen Sie bei der Wahl einer Rechtsform vor
- Prüfen Sie, wie viel Stammkapital Ihnen zur Verfügung steht.
- Überlegen Sie sich, ob Sie mit Ihrem Privat- oder Gesellschaftsvermögen haften möchten.
- Legen Sie fest, ob Sie die Firma alleine oder mit anderen Personen gründen möchten.
- Lassen Sie sich bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages von einem erfahrenen Anwalt helfen.
- Im Falle von Gesellschaftsstreitigkeiten sollten Sie sich ebenso an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Welche Rechtsform ist die richtige?
In Deutschland hat man bei der Gründung eines Unternehmens die Wahl zwischen verschiedenen Unternehmensformen. Diese Unternehmensformen – auch Rechtsformen genannt – sorgen für den rechtlichen Rahmen, in dem ein Gründer oder ein bereits bestehendes Unternehmen sich bewegt.
Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen Personengesellschaften wie der OHG, KG, GbR und den Kapitalgesellschaften der AG, GmbH, KGaA. Die Unternehmensformen unterscheiden sich insbesondere bezüglich der Haftung der einzelnen Gesellschafter, der Höhe des Mindestkapitals, das zur Gründung erforderlich ist, sowie bei der Anzahl an benötigten Personen für die Gründung.
OHG
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, d. h. sie ist eine Personenvereinigung und unterliegt der Einkommensteuer. Die OHG ist insbesondere für Personen geeignet, die ein Handelsunternehmen gründen möchten.
- Personenanzahl
Die OHG muss von mindestens zwei Personen gegründet werden. - Mindestkapital
Für die Gründung einer OHG ist kein Mindestkapital erforderlich. - Haftung
Die Gesellschafter einer OHG haften sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit dem Privatvermögen.
KG
Auch die Kommanditgesellschaft (KG) zählt zu den Personengesellschaften und dient dazu, gemeinsam mit mindestens einem Partner ein Handelsunternehmen zu führen. Im Gegensatz zur OHG besteht die KG aus zwei Parteien: den Kommanditisten und den Komplementären.
- Personenanzahl
Die KG muss von mindestens zwei Personen gegründet werden. - Mindestkapital
Für die Gründung einer KG ist kein Mindestkapital erforderlich. - Haftung
Beim sogenannten Kommanditisten ist die Haftung auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt. Die sogenannten Komplementäre haften genau wie die Gesellschafter einer OHG unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen.
AG
Die AG zählt zu den Kapitalgesellschaften, d. h. die Rechte und Pflichten der Vereinigung bestehen unabhängig von den Eigentümern. Geeignet ist die AG insbesondere für Unternehmen, die über viel Kapital verfügen. Das Grundkapital einer AG wird in Aktien zerlegt. Damit sind Aktionäre Miteigentümer des Unternehmens und haben Mitbestimmungsrechte.
- Personenanzahl
An der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen eine oder mehrere Personen beteiligt sein. - Mindestkapital
Das Grundkapital muss mindestens 50.000 Euro betragen. Für die Eintragung ins Handelsregister müssen die Aktionäre vorab bereits ¼ des Grundkapitals, also 12.500 Euro, leisten. - Haftung
Die Haftung einer AG liegt grundsätzlich nur auf dem Firmenvermögen. Bevor es zur Registereintragung der AG kommt, haften Gründer mit ihrem Privatvermögen.
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Sie sorgt sowohl für ein hohes Ansehen des Unternehmens sowie für eine steuerlich günstige Situation – insbesondere für Gründer. Da sich der finanzielle und organisatorische Aufwand jedoch nicht für jedes Unternehmen lohnt, sollte man sich über die Voraussetzungen sowie über die jeweiligen Vor- und Nachteile einer GmbH-Gründung im Klaren sein.
- Personenanzahl
An der Gründung einer GmbH können eine oder mehrere Personen beteiligt sein. - Mindestkapital
Für die Gründung einer GmbH benötigt man ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. - Haftung
Bei der GmbH haften Geschäftsführer und Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Bevor es zur Registereintragung der GmbH kommt, haften Gründer mit ihrem Privatvermögen.
Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen
OHG
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Kein Mindestkapital | Haftung mit Privatvermögen |
Einfache Gründung | Unterliegt der Einkommensteuer |
Hohe Kreditwürdigkeit durch Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen | Pflicht zur Buchführung |
Flexible Unternehmensführung | Eintragung ins Handelsregister nur mit Notar möglich |
KG
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Kein Mindestkapital | Komplementär haftet mit Privat- und Gesellschaftsvermögen |
Keine notarielle Beurkundung nötig | |
Kommanditist haftet nur mit der Stammeinlage | |
Hohe Entscheidungsgewalt; geeignet für Familiengesellschaften |
GmbH
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Haftung mit Gesellschaftsvermögen | Grundkapital von 25.000 Euro, die Hälfte muss bei der Eintragung ins Handelsregister vorliegen |
Hoher Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftervertrag | Gesellschaftervertrag und damit Notar notwendig |
Einfacher Verkauf des Unternehmens durch Veräußerung der Gesellschafteranteile | Strenge Auflagen für die Buchführung |
Aufsichtsrat notwendig, wenn die Firma mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt |
AG
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Haftung mit Gesellschaftsvermögen | Hoher Aufwand für die Gründung |
Gesellschaftsanteile sind leicht zu übertragen – ohne notarielle Beurkundung | Grundkapital von 50.000 Euro |
Zusätzliches Kapital durch Verkauf von Firmenanteilen | Hoher organisatorischer Aufwand, da drei Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) erforderlich sind |
Bestand der AG ist unabhängig vom Mitgliederwechsel | Hoher Verwaltungsaufwand und geringer Gestaltungsspielraum, aufgrund eines engen rechtlichen Rahmens |
Kapitalanleger können sich einfacher beteiligen | Mitbestimmungsrecht der Aktionäre |
Was tun bei Gesellschafterstreitigkeiten?
Bei der Gründung einer Gesellschaft ist ein Gesellschaftervertrag überaus wichtig. Dieser sollte genaue Regeln enthalten für Fälle, in denen ein Gesellschafter bspw. aus der Gesellschaft austreten möchte. Außerdem sollte er Informationen darüber enthalten, ob ein ausscheidender Mitarbeiter Kunden der Gesellschaft abwerben darf, wenn er die Gesellschaft endgültig verlassen hat.
Regelmäßig kommt es z. B. bei diesen Fragen zum Streit:
- Wer ist stimmberechtigt, wenn es zum Gesellschafterausschluss kommt?
- Wie hoch ist die Abfindung für einen ausscheidenden Gesellschafter und anhand welcher Methode wird diese berechnet?
- Welche Regelungen gibt es für die Gesellschafterversammlung?
- Was passiert im Falle des Todes eines Gesellschafters mit dessen Anteilen?
Wenden Sie sich im Falle von Gesellschafterstreitigkeiten am besten an einen Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
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30.01.2025 Rechtsanwalt Oliver Busch„… für Betrug bei Greenhawk-ct Kurz nach nach der Warnung der BaFin war die Webseite nicht mehr erreichbar. Als Betreibergesellschaft wurde nur eine Greenhawk-ct ohne irgendeine Rechtsform genannt …“ Weiterlesen
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