Arbeitsverhältnis gekündigt - Kündigungsschutzklage

  • 1 Minuten Lesezeit

Für den Fall eines gekündigten Arbeitsverhältnisses sollten betroffene Arbeitnehmer sehr schnell die Einreichung einer Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen. Das Kündigungsschutzgesetz sieht hierfür eine Frist von 3 Wochen vor.

Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung beziehungsweise mit dem Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses.

Kündigungsschutzklagen führen in der Praxis dazu, dass in ca. 70 % der Fälle im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine meist sehr lukrative Abfindung erfolgt. Oft wird auch die Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses vereinbart.

V.a. bei betriebsbedingter Kündigung sind die Erfolgschancen hoch, sich gegen eine Kündigung erfolgreich zur Wehr zu setzen. Der Arbeitgeber ist in diesem Bereich verpflichtet, substantiiert vorzutragen, weshalb eine Weiterbeschäftigung, gegebenenfalls in anderer Funktion, nicht möglich ist. Ein diesbezüglicher Vortrag gelingt dem Arbeitgeber sehr häufig nicht. Aber auch im Bereich der personenbedingten Kündigung (z.B. lange Krankheit) sind die Hürden seitens der Rechtsprechung hoch, einen Arbeitnehmer erfolgreich aus dem Beschäftigungsverhältnis zu drängen.

Arbeitnehmer sind nach erfolgter Kündigung verpflichtet, sich drei Monate vor Arbeitsende bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Für den Fall einer kurzfristigen Lösung des Arbeitsverhältnisses genügt eine Meldung innerhalb von drei Werktagen. Andernfalls droht eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld. Außerdem muss der gekündigte Arbeitnehmer am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit vorstellig werden.

MPH Legal Services vertritt gekündigte Arbeitnehmer proaktiv in Kündigungsschutzangelegenheiten.

http://www.mph-legal.de/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Zivilrecht

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.

Gläubiger von Geldforderungen aufgepasst! Verjährungshemmung durch gerichtlichen Mahnbescheid ist risikobehaftet! Der gerichtliche Mahnbescheid ist grundsätzlich ein probates Mittel, um einer ... Weiterlesen
Der BGH hat entschieden: Dem Fall zu Grunde lag die Frage nach einem Darlehensrückzahlungsanspruch von rund T€ 27 zwischen zwei Gesellschaften. Der Darlehensvertrag war wegen Missbrauch der ... Weiterlesen
Ihre Beziehung ging in die Brüche? Sie sehen sich Rückgabe- oder Rückzahlungsforderungen ausgesetzt oder wollen solche gegenüber Ihrem Ex-Partner geltend machen? Das Oberlandesgericht Frankfurt ... Weiterlesen

Beiträge zum Thema

15.06.2022
Im Arbeitsrecht sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichberechtigte Partner. Allerdings wollen sie nicht immer das ... Weiterlesen
20.02.2023
Nach den Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums kommen jedes Jahr etwa 300.000 Saisonarbeitskräfte nach ... Weiterlesen
14.01.2022
Die wichtigsten Fakten: Der gekündigte Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen, nachdem er die Kündigung ... Weiterlesen