Arbeitsvertrag in Bulgarien: Abschluss, Inhalt und Rechte nach dem bulgarischen Arbeitsrecht
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In diesem Artikel erläutern wir die gesetzlichen Regelungen zum Abschluss eines Arbeitsvertrags in Bulgarien, einschließlich der vorgeschriebenen Inhalte wie Form, Gehalt, Probezeit, Urlaub und Kündigung – gemäß dem bulgarischen Arbeitsrecht.
1. Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
- Arbeitsgesetzbuch (bulg. КТ)
- Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer
- Verordnung über das Arbeitsbuch (gültig bis 01.06.2025)
- Regelungen zur Arbeitserfahrung
Ab dem 01.06.2025 tritt das elektronische Arbeitsbuch in Kraft, welches das traditionelle Arbeitsbuch ersetzt.
2. Abschluss eines Arbeitsvertrags in Bulgarien
Ein Arbeitsvertrag kommt in Bulgarien durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrags – unabhängig davon, ob es sich um ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis handelt.
Zulässige Vertragsarten:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag (Regelfall)
- Befristeter Arbeitsvertrag (nur unter gesetzlich zulässigen Bedingungen)
3. Pflichtinhalte des Arbeitsvertrags nach Art. 66 des Arbeitsgesetzbuchs
Der Arbeitsvertrag muss zwingend folgende Angaben enthalten:
- Identität beider Parteien (Name, Anschrift etc.)
- Arbeitsort (z. B. Bürostandort oder Homeoffice – besondere Regelungen beachten)
- Arbeitsposition und Tätigkeitsbeschreibung. Die Position muss aus dem offiziellen bulgarischen Katalog gewählt werden (trotz veralteter Einträge). Ergänzend: Stellenbeschreibung als Anhang zum Vertrag
- Dauer des Vertrags und ggf. Probezeit (1 bis max. 6 Monate). Kündigung während der Probezeit ist fristlos möglich – abhängig davon, zu wessen Gunsten sie vereinbart wurde.
- Bezahlter Jahresurlaub: mindestens 20 Werktage, erweiterbar durch Vereinbarung
- Kündigungsfrist: zwischen 30 Tagen und 3 Monaten
- Abschlussdatum und Dienstantritt
- Arbeitszeit (täglich oder wöchentlich)
- Vergütung: Grundgehalt, Boni, Zulagen usw. Sozialversicherungsbeiträge: 60 % Arbeitgeber / 40 % Arbeitnehmer. Mindestlohn wird jährlich im Haushaltsgesetz festgelegt
💡 Hinweis: Der Vertrag wird in zwei Originalen unterzeichnet – je ein Exemplar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
4. Anmeldung beim Finanzamt (NEA)
Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags hat der Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen die Anmeldung beim bulgarischen Finanzamt vorzunehmen. Erst nach Bestätigung dieser Anmeldung darf der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnehmen.
Wenn der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche nach Erhalt aller Unterlagen seine Stelle nicht antritt, gilt das Arbeitsverhältnis als nicht zustande gekommen.
5. Weitere Arbeitgeberpflichten
a) Arbeitsbuch (bis 31.05.2025 gültig)
Das Arbeitsbuch ist ein offizielles Dokument, das alle relevanten Angaben zum Beschäftigungsverhältnis enthält (z. B. Position, Gehalt, Beschäftigungsdauer, Kündigung). Es wird vom Arbeitgeber geführt, aber vom Arbeitnehmer aufbewahrt. Bei erstmaliger Beschäftigung muss der Arbeitgeber ein Arbeitsbuch innerhalb von fünf Tagen bereitstellen.
b) Elektronisches Arbeitsbuch (ab 01.06.2025)
Ab Juni 2025 wird das sogenannte „elektronische Beschäftigungsnachweis-Dokument“ eingeführt. Es ersetzt das traditionelle Arbeitsbuch vollständig und wird zentral beim Finanzamt geführt.
c) Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Vertrag mit einem arbeitsmedizinischen Dienst abzuschließen und alle Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter umzusetzen.
Fazit
Ein Arbeitsvertrag in Bulgarien unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Form, Inhalt, Anmeldung und Kündigung. Die korrekte Umsetzung dieser Vorschriften ist nicht nur für die Rechtssicherheit wichtig, sondern auch für die Anerkennung von Arbeitsverhältnissen und Ansprüchen wie Urlaub, Gehalt und Sozialversicherung.
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