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Asyl: Abschiebung nach Ungarn rechtswidig – Klage auf Asyl erfolgversprechend

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Viele Flüchtlinge sind über Ungarn nach Deutschland gekommen. Viele Asylbewerber haben ihren Fingerabdruck in Ungarn hinterlassen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will diese Leute abschieben. Piper & Partner Rechtsanwälte vertritt u.a. Asylbewerber, die nach Ungarn abgeschoben wurden.

Was war passiert?

Ein syrischer Flüchtling reiste über Ungarn nach Deutschland ein. Er hinterließ in Ungarn seinen Fingerabdruck. Er stellte in Deutschland einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Asylantrag als unzulässig ab, da nach dem Dublin-II-Abkommen Ungarn für das Asylverfahren zuständig sei. Dagegen klagte der Asylbewerber – letztlich mit Erfolg.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht hat entschieden, dass Flüchtlinge, die vor ihrer Ankunft in der BRD in Ungarn waren, nicht wieder dorthin abgeschoben werden dürfen. Der Zugang zum Asylverfahren in Ungarn, dessen Ausgestaltung und die Aufnahmebedingungen während des Asylverfahrens weisen systemische Mängel auf, die auch für Dublin-Rückkehrer die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer drohenden unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK begründen – so entschied das Gericht. Die Zuständigkeit Ungarns sei wegen systemischer Mängel des dortigen Asylverfahrens sowie der dortigen Aufnahmebedingungen ausgeschlossen.

Medizinische Versorgung in Ungarn nicht gewährleistet

Unter anderem sei die medizinische Versorgung in Ungarn nicht gewährleistet. Eine grundlegende medizinische Versorgung wird in den Asylhaftanstalten zwar angeboten (AA 2016), jedoch wird nach den zur Verfügung stehenden Berichten mit den unterschiedlichen gesundheitlichen Problemen nicht in einer auf den Einzelfall abstellenden Weise umgegangen. So werden immer wieder die gleichen Tabletten für unterschiedliche Krankheiten verabreicht (UNHCR 2014/I; aida 2015, S. 65; AI 2016/I, S. 25). Zudem bestehen bei einer adäquaten Behandlung regelmäßig erschwerende Kommunikationsprobleme aufgrund fehlender Dolmetscher (CoECfHR 2015, Rn. 20). So berichtet die Nichtregierungsorganisation „Cordelia Foundation“ über einen im Rahmen eines Besuchs in einer Haftanstalt wahrgenommenen Fall, in dem einem syrischen Flüchtling bei der Ankunft dessen Diabetesmedikamente abgenommen worden waren und im Rahmen der medizinischen Eingangsuntersuchung die daraufhin einsetzende Unterzuckerung nicht wahrgenommen wurde. Nachdem die Mitarbeiter der Nichtregierungsorganisation das medizinische Personal darauf aufmerksam gemacht hatten, begründeten diese den Vorfall mit dem Fehlen eines Dolmetschers für die arabische Sprache bei der Untersuchung (Cordelia Foundation, From torture to detention, 2016, S. 25).

Gericht war der Ansicht, dass Ungarn auch aus vielen anderen Gründen menschenunwürdig ist

Das Gericht gab dem Kläger auch aus vielen anderen Gründen Recht. Haben Sie auch einen Ablehnungsbescheid Ihres Asylantrags erhalten. Rufen Sie uns an – Piper & Partner hilft sofort und kompetent.


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