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Atommüll-Endlager: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Endlagersuche

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

2013 einigten sich Bund und Länder auf eine deutschlandweite Suche nach einem Atommüll-Endlager. Kein Fleck auf der Landkarte sollte als möglicher Standort von vornherein außen vor sein. Noch im Sommer desselben Jahres verabschiedete der Bundestag das die Endlagersuche vorbereitende Standortauswahlgesetz. Danach erarbeiteten eine Endlagerkommission die Grundlagen für das nun vom Bundestag verabschiedete Endlagergesetz, das die bisherigen konkretisiert.

Kein zweites Gorleben

Hochradioaktive Abfälle sicher zu verwahren ist ein Problem, um dessen Lösung die Politik, Atomunternehmen und die Gesellschaft schon seit Jahrzehnten ringen. Ende der 70er-Jahre wurde der Salzstock Gorleben in Niedersachsen als Zwischenlager bestimmt. Ausschlag gab dabei auch dessen Lage an der ehemaligen Grenze zur DDR. Die als undemokratisch empfundene Standortbestimmung zog heftige Proteste in Gorleben und im umgebenden Wendland nach sich –, besonders wenn Castor-Transporte mit hochradioaktiven Abfällen dorthin rollten.

Anders als damals soll das Endlagersuchgesetz dafür sorgen, dass es nicht wieder zu einer intransparenten Entscheidung von oben herab kommt. Wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend soll die Endlagersuche erfolgen. Die Anforderungen daran sind riesig: Abfälle sollen eine Million Jahre tief unter der Erde sicher sein. Andererseits sollen sie bis zu 500 Jahre nach Verschluss zurückgeholt werden können. Im Jahr 2031 soll der Standort feststehen. Insofern sieht das Gesetz Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Gemeinden, Einwohner und Grundstückseigentümer vor, wie sie auch nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigungen haben. Zuständig für Klagen ist das Bundesverwaltungsgericht.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zuvor soll die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend informiert werden. Ausdrücklich vorgesehen ist die Schaffung einer Internetplattform mit Informationsangebot. Bei der Beteiligung soll zudem ein Dialog stattfinden. Außerdem ist ein 18-köpfiges Nationales Begleitgremium vorgesehen. Davon sollen zwölf Mitglieder anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein sowie sechs Bürgerinnen oder Bürger, wovon zwei der jungen Generation entstammen.

Standortauswahlverfahren

Das Standortauswahlverfahren ist umfassend geregelt. Als Wirtsgesteine kommen Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht. Der Salzstock Gorleben wird dabei ausdrücklich weiter mit in Betracht gezogen. Diese müssen 5 Mindestanforderungen erfüllen. So darf das Gestein nicht zu durchlässig sein. Der Gebirgsbereich muss mindestens 100 Meter mächtig sein. Die minimale Tiefe beträgt mindestens 300 Meter unter der Geländeoberfläche. Entscheidend sind zudem die ausreichende Fläche des Endlagers, auch mit Blick auf die Rückholbarkeit. Nicht zuletzt darf es keine widersprechenden Erkenntnisse oder Daten geben, die an der Sicherheit über einen Zeitraum von einer Million Jahren zweifeln lassen. Ausschlusskriterien für einen Standort sind großräumige Vertikalbewegungen, aktive Störungszonen, Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit, seismische oder vulkanische Aktivität sowie das Grundwasseralter.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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