Audi-Skandal – SQ5: erste Klage auf Rücknahme des Fahrzeugs

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Im Abgasskandal wurde in den Medien berichtet, dass auch die Audi-3 l-Fahrzeuge von Manipulationen betroffen sein sollen. Unter anderem soll das Modell Audi SQ5 vom Abgasskandal betroffen sein. Deshalb reicht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für einen Geschädigten, der einen Audi SQ 5 im Jahre 2015 erworben hat, eine erste Klage auf Rückabwicklung gegen die Volkswagen AG sowie auf Schadensersatz gegen die Audi AG ein.

Der Geschädigte erwarb im Jahre 2015 einen Audi SQ5 zu einem Kaufpreis von ca. 63.000 €. Nach Medienberichten, dass dieses Fahrzeugmodell von Audi manipuliert worden sein soll, wandte er sich an seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, über die er nunmehr Klage einreichen wird. Das Fahrzeug wurde direkt von der Volkswagen AG gekauft, weshalb aus dem Kaufvertrag gegen die Volkswagen AG vorgegangen wird. Außerdem wird die Audi AG verklagt. Die Kanzlei wirft der Audi AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und einen Verstoß gegen EU-Recht vor. Der Fall ist besonders brisant, weil dem Kläger das Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals übergeben wurde. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass die Volkswagen AG auch nach Bekanntwerden des Skandals im September 2015 Fahrzeuge (Audi SQ5) verkauft hat, die manipuliert sind, ist dies besonders gravierend.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Klage federführend führt, teilt mit: „Wir haben zwischenzeitlich für die Modelle Audi A5, Q7 und SQ 5 Klagen vorbereitet und werden diese einreichen. Auch für den Porsche Macan mit dem 3-Liter-Motor von Audi laufen zahlreiche Gerichtsverfahren. Wir sind zuversichtlich, dass wir auch in diesen Verfahren gegen den VW-Konzern gewinnen werden.“


Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.

Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).


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