Audi zu Schadensersatz nach §852 BGB für VW-Motor EA 189 verurteilt.

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Audi zu Schadensersatz nach §852 BGB für VW-Motor EA 189 verurteilt – Auch für Fahrzeuge von Audi, Seat und Skoda gilt die 10 jährige Verjährungsfrist


Verbraucher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

Mit aktuellem Urteil erkennt das Landgericht Nürnberg-Fürth den Anspruch des Klägers wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung an. Der Kläger erwarb am 29.11.2012 ein Fahrzeug der Marke Audi, Typ A5 für EUR 41.168,07. Das Fahrzeug war mit dem Skandal-Motor EA 189 ausgestattet, der von VW produziert wurde.

Zurechnung der Motormanipulation durch VW auf die Audi AG

Es ist allgemein bekannt, dass die Audi AG fester Bestandteil des Volkswagen-Konzerns ist. Im Rahmen dieses Konzerns wird eine sog. Plattformstrategie verfolgt, d.h. für sämtliche verschiedenen Fahrzeugmodelle gibt es eine gemeinsame technische Basis. Im Ergebnis werden Fahrzeuge unterschiedlicher Fahrzeughersteller, die allerdings zum selben Konzern gehören, anhand eines Baukastensystems produziert. 

So sah es das Gericht auch im vorliegenden Verfahren: Auch, wenn das Fahrzeug von der Audi AG produziert wurde, wurde dennoch, der mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehene Motor EA 189 von Volkswagen verbaut. Aufgrund der zugrundeliegenden Unternehmensstrategie, mittels des Baukastensystems Kosten zu reduzieren, bejahte das Gericht eine sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers. Auch die engen personellen Verflechtungen von Audi und VW in den höchsten Unternehmenskreisen unterstreichen dies.

Prüfstandserkennung begründet Schadensersatz

Die verbauten Softwartemodulationen stellen einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2007 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen dar. Folge der Programmierung ist, dass abhängig davon, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im realen Fahrbetrieb, in einen effektiven Abgasreinigungsmodus oder einen weniger effektiven schaltet (sog. Umschaltlogik). Die Emissionen werden ersichtlich kontrolliert und gesteuert. Die enge Bedatung der Motorsteuerungssoftware führt dazu, dass lediglich auf dem Prüfstand der Schadstoffausstoß reduziert wird. Unter realen Fahrbedingungen werden die Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten.

Abgasskandal Verjährung

Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt somit klar, dass für Fahrzeuge von anderen Herstellern wie vorliegend die Audi AG, die ebenfalls über den Skandalmotor EA189 verfügen ebenfalls ein Schadensersatzanspruch gem. §852 BGB in Betracht kommt, trotz des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2022 (Az.: VII ZR 422/21). Die erweiterte Verjährungsfrist von 10 Jahren im Rahmen des §852 BGB kommt nach Ansicht des Gerichts auch den Verbrauchern zugute, die ein derartiges Fahrzeug erworben haben. Schadensersatzansprüche können von Verbrauchern somit noch immer bis 10 Jahre nach Kauf gerichtlich geltend gemacht werden.

Vorliegend wurde Audi zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 28.632,89 nebst Zinsen und zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt. Die Klagepartei bekommt somit nach fast 10 Jahren mehr als 50 Prozent des von ihr ursprünglich bezahlten Kaufpreises zurück.

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Foto(s): https://www.seew-werbeagentur.de/

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