Auflage im Testament
- 2 Minuten Lesezeit
7 Fragen und Antworten
Neben der Erbeinsetzung und dem Vermächtnis, kennt das Erbrecht vor allem noch die Auflage als Instrument für die Verteilung bzw. Verwendung des Nachlasses. Aber auch ganz andere - nicht wirtschaftliche - Ziele lassen sich mit einer Auflage im Testament umsetzen.
Ausführliche Informationen rund um die Auflage und Beratungsangebote unserer Fachanwälte für Erbrecht finden Sie auch auf unserer Kanzleiseite: https://www.rosepartner.de/auflage-testament.html
Nachfolgend gebe ich Antworten auf häufige Fragen zur Testamentsauflage aus unserer Beratungspraxis:
1. Was ist eine Auflage?
Mit einer Auflage kann der Erblasser im Testament einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung einzuräumen (§ 1940 BGB).
2. Wodurch unterscheidet sich die Auflage vom Vermächtnis?
Während der Vermächtnisnehmer gegen den Erben einen einklagbaren Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses hat, ist das bei der Auflage gerade nicht der Fall.
3. Was sind typische Beispiele für Auflagen im Testament?
Auflagen enthalten häufig Veräußerungsverbote (z.B. für geerbte Immobilien) oder aber verpflichten Erben bzw. Vermächtnisnehmer z.B. zur Grabpflege oder zur Versorgung eines Haustiers.
4. Wie kann man eine Auflage durchsetzen?
Auch wenn der Begünstigte keinen einklagbaren Anspruch auf Vollzug der Auflage hat, kennt das Gesetz (§ 2194 BGB) doch sogenannte Vollziehungsberechtigte, welche die Erfüllung der Verpflichtung fordern und gegebenenfalls einklagen können.
5. Wann ist eine Auflage ungültig?
Obwohl die Testierfreiheit sehr weit geht und von ihr auch sehr unvernünftige oder ungerechte Anordnungen gedeckt sind, können Auflagen dann unwirksam sein, wenn sie gegen die guten Sitten oder gegen ein Verbot verstoßen, oder wenn ihr Vollzug schlicht unmöglich ist.
6. Kann durch den Vollzug der Auflage Erbschaftsteuer anfallen?
Da gemäß § 3 II Nr. 2 ErbStG auch das als vom Erblasser zugewendet gilt, was jemand durch den Vollzug einer Auflage erwirbt, besteht insoweit auch eine Erbschaftsteuerpflicht für den Begünstigten.
7. Wie kann man den Vollzug einer Auflage bestmöglich absichern?
Man kann im Testament einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der (unter anderem) für den Vollzug der Auflage sorgt. Da die Testamentsvollstreckung jedoch teuer ist und ebenfalls für Probleme sorgen kann, sollte das nicht vorschnell entschieden werden.
Artikel teilen: