Aus meiner Beratungspraxis: Was sind die häufigsten Abmahngründe bei Amazon?

  • 3 Minuten Lesezeit

Abmahnung bei Amazon: Was sind die häufigsten Abmahngründe bei Amazon?

Amazon gehört zu den erfolgreichsten Verkaufsplattformen für Internethändler. Weit über 50.000 Händler sind auf amazon.de aktiv. Wie immer bei einer beliebten Verkaufsplattform spielt das Thema Wettbewerbsrecht und Abmahnung für Händler eine große Rolle. Wir von Internetrecht-Rostock.de beraten als Fachanwälte seit vielen Jahren ausschließlich Internethändler. Aus unserer umfangreichen Beratungspraxis möchten wir Sie über die häufigsten Abmahnfallen bei Amazon an dieser Stelle informieren. Sollten Sie bei Amazon verkaufen, können Sie durch unsere Praxiserfahrung vielleicht einige Abmahnfallen vermeiden.

Anhängen an ASINs bei Amazon

Ein häufiges Abmahnthema, sei es im Wettbewerbsrecht oder im Markenrecht, ist das Anhängen an die (falsche) ASIN bei Amazon. In der Regel erfolgt die Zuordnung zu einer ASIN über die Produkt-EAN oder GTIN. Das dort tatsächlich angebotene Produkt kann jedoch ein anderes sein. Gleiches gilt auch bei einer manuellen Auswahl der ASIN, die für den Verkauf genutzt werden soll. Das angebotene wie auch das nach einem Kauf gelieferte Produkt müssen absolut identisch sein.

Zum Problem für Amazon-Verkäufer wird in der Regel das Markenrecht. Häufig werden quasi identische Produkte unter einer Eigenmarke eines Händlers verkauft. Dies nennt man „White-Labeling“. Obwohl der Verkäufer das identische Produkt (häufig aus der gleichen Quelle aus Asien) anbietet, darf er sich nicht an eine Marken-ASIN anhängen. Auch Informationen in der „von“-Bezeichnung unterhalb der Artikelbeschreibung können herkunftsverweisend sein. Auch dadurch ist es möglich, dass ein Anbieter eine ASIN quasi allein nutzen darf. Anhängen an diese ASIN wäre unzulässig.

Ein weiteres Praxisproblem bei der Nutzung von bereits vorhandenen ASINs ist der Umstand, dass sowohl Amazon wie aber auch andere Händler Schreibrechte haben. Dritte können die ASIN verändern, und zwar zum Teil sehr weitreichend. Nicht nur, dass die Artikelbilder plötzlich andere sind. Auch der Lieferumfang kann durch Händler mit Schreibrechten bzw. ASIN-Priorität geändert werden. Andere Händler, die die ASIN nutzen, bieten plötzlich ein ganz anderes Produkt oder ein Markenprodukt an.

Werbung mit einer Garantie

Nicht nur bei Amazon, sondern bei allen Internet-Angeboten für Waren ist die Werbung mit einer Garantie hochproblematisch. Wer mit einer Garantie wirbt, muss auch gleichzeitig über die Garantiebedingungen informieren. Gerade bei Amazon gibt es in der Regel keine weiteren Informationen zu den Garantiebedingungen. Hinzu kommt, dass nach unserer Erfahrung selbst Herstellergarantien häufig nicht den gesetzlichen Informationsanforderungen genügen. Wettbewerbsrechtlich problematisch können Begriffe wie „Garantie“, „Herstellergarantie“ oder „Garantiekarte“ sein.

Es gibt jedoch einfache Möglichkeiten, die eigenen Amazon-Angebote entsprechend zu überprüfen.

Fehlende oder falsche AGB und Widerrufsbelehrung

Als Amazon-Verkäufer müssen Sie alle Informationspflichten einhalten, die sonst für Internetverkäufer gelten. Hierzu gehören z. B. ein ordnungsgemäßes Impressum und ein Verweis auf die OS-Plattform (Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU). Soweit Sie nicht nur über FBA verkaufen, benötigen Sie zudem eine eigene Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular sowie eine Datenschutzerklärung. Auch ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geht es nicht. Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie verpflichtende fernabsatzrechtliche Informationspflichten erfüllen.

Nach unserer Erfahrung haben immer noch viele Amazon-Händler keine eigenen Rechtstexte. Auch dies ist wettbewerbswidrig und häufig Thema einer Abmahnung bei Amazon.

Warum eine Abmahnung bei Amazon gefährlich ist

Im Rahmen einer Abmahnung, sei es im Wettbewerbsrecht oder im Markenrecht, wird immer eine Unterlassungserklärung gefordert, die für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zugunsten des Abmahners einräumt. Eine Unterlassungserklärung sollte jedoch nur dann abgegeben werden, wenn die Abmahnung zum einen berechtigt ist und zum anderen gewährleistet werden kann, dass die Unterlassungserklärung auch eingehalten werden kann. Die Einhaltung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch gerade bei Amazon häufig aufgrund der dortigen Gegebenheiten sehr problematisch.

Vor dem Hintergrund, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sehr lange gültig ist, sollten Amazon-Händler, die eine Abmahnung erhalten haben, sich sehr genau überlegen, wie sie reagieren.

In diesem Fall berate ich Sie gern konkret. Profitieren auch Sie von meiner langjährigen Beratungspraxis.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Internetrecht-Rostock.de seit vielen Jahren Verkäufer bei Amazon. Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema