Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht: Was Sie als Beschuldigter wissen müssen
- 5 Minuten Lesezeit

Sie werden einer Sexualstraftat beschuldigt – ohne Zeugen, ohne Beweise. Nur eine Aussage steht im Raum. Ihre eigene gegen die des angeblichen Opfers. Was nun?
Kaum ein strafrechtlicher Vorwurf hat derart gravierende Folgen wie der einer Sexualstraftat. Neben dem drohenden Freiheitsentzug stehen oft auch beruflicher und sozialer Ruin im Raum.
Besonders heikel wird es, wenn es keine objektiven Beweismittel gibt – und es allein auf die Glaubhaftigkeit zweier Aussagen ankommt: Aussage gegen Aussage.
Was viele nicht wissen: Auch ohne Zeugen, DNA-Spuren oder Videos kann eine Verurteilung erfolgen – wenn die belastende Aussage das Gericht überzeugt.
Umso wichtiger ist es, als Beschuldigter genau zu wissen, was in einer solchen Konstellation zählt – und was Sie unbedingt vermeiden sollten.
Aussage-gegen-Aussage – was bedeutet das überhaupt?
Eine „Aussage gegen Aussage“-Situation liegt vor, wenn:
- Ein sexualstrafrechtlicher Vorwurf im Raum steht
Häufig erhebt eine Ex-Partnerin, ein früheres Date oder eine flüchtige Bekanntschaft einen Vorwurf wie sexuelle Belästigung, einen sexuellen Übergriff oder Vergewaltigung. - Der Beschuldigte die Tat bestreitet oder schweigt
Der Beschuldigte erklärt, dass der Vorwurf nicht stimmt – oder er schweigt vollständig und machen von seinem Schweigerecht Gebrauch. - Keine anderen objektiven Beweismittel vorliegen
Es gibt weder Zeugen noch Videoaufnahmen, Nachrichten oder andere Belege für das behauptete Geschehen. Auch wenn Dritte später berichten, was sie „gehört haben“ – rechtlich handelt es sich trotzdem um eine reine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.

Aussage gegen Aussage liegt vor, wenn sich zwei Aussagen widersprechen und keine objektiven Beweismittel (z. B. Zeugen, Videos) existieren.
Warum die Lage so gefährlich ist
Viele Beschuldigte glauben:
- "Ohne Beweise kann ich nicht verurteilt werden."
Das ist falsch – und ein fataler Irrtum.
Gerichte dürfen auch allein auf Basis einer glaubhaften Aussage verurteilen.
Wenn das Gericht der Aussage des angeblichen Opfers glaubt und die Aussage des Beschuldigten für unglaubhaft hält, droht eine Verurteilung – auch ohne weitere Beweismittel. Freiheitsstrafen von mehreren Jahren drohen regelmäßig.
Die Unschuldsvermutung schützt nicht automatisch vor einer Anklage oder einer Verurteilung. Sie bedeutet lediglich, dass dem Beschuldigten die Schuld nachgewiesen werden muss – aber dieser Nachweis kann auch durch eine einzige glaubhafte Aussage erfolgen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie beschuldigt werden?
Der wichtigste Rat: Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.
Viele Betroffene glauben, durch eine frühe Stellungnahme „alles richtigstellen“ zu können. Doch jede unüberlegte Aussage kann Ihre Verteidigung massiv schwächen – und später gegen Sie verwendet werden.
Richtig ist:
- Schweigen.
- Sofort einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten.
- Akteneinsicht abwarten.
- Erst danach entscheiden, ob und wie Sie sich äußern.
Meine Strategie als Strafverteidiger in Aussage-gegen-Aussage-Fällen
In meiner Praxis analysiere ich belastende Aussagen mit aussagepsychologischer Präzision. Grundlage ist die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – insbesondere die sogenannte Nullhypothese (BGHSt 45, 164).
Diese verlangt, dass gewisse Kriterien erfüllt sein müssen, damit das Gericht die Aussage als wahr (erlebnisbasiert) einstufen darf.
Ich prüfe die Aussage etwa auf:
- Innere Widersprüche / Logische Brüche
- Mögliche Falschmotive (z. B. Eifersucht, Rache, Sorgerechtsstreit)
- Beeinflussung durch Dritte
- Abgleich mit früheren Aussagen
- Detailtiefe und psychologische Plausibilität
Ziel: Schwächen gezielt offenlegen und so bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen – bevor es zu Anklage, Öffentlichkeit und Gerichtsverhandlung kommt.
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1. „Aussage gegen Aussage“ – was bedeutet das rechtlich genau?
"Aussage gegen Aussage" bedeutet, dass sich zwei Aussagen gegenüberstehen – ohne weitere Beweise.
Ein typischer Fall liegt vor, wenn eine Person eine Sexualstraftat behauptet und der Beschuldigte diese bestreitet oder schweigt – es aber keine weiteren Zeugen, keine Videoaufnahmen oder andere objektive Beweise gibt.
In solchen Situationen ist die Analyse der Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage entscheidend für das Strafverfahren.
2. Kann ich bei Aussage gegen Aussage trotzdem verurteilt werden – auch ohne Beweise?
Ja.
Auch wenn keine objektiven Beweise wie Videos, Zeugen oder DNA-Spuren vorliegen, kann ein Gericht den Angaben der belastenden Person glauben – und allein auf dieser Basis verurteilen.
Entscheidend ist, ob das Gericht die belastende Aussage für glaubhaft hält. Daher ist es besonders wichtig, frühzeitig eine durchdachte Verteidigungsstrategie mit einem erfahrenen Strafverteidiger zu entwickeln.
3. Sollte ich zur Polizei gehen und meine Sicht der Dinge schildern?
Nein – nicht ohne anwaltliche Beratung.
Jede unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Gerade im Sexualstrafrecht können vermeintlich harmlose Aussagen falsch interpretiert oder aus dem Zusammenhang gerissen werden.
Der wichtigste Schritt: SchweigenSieund lassen Sie über Ihren Anwalt Akteneinsicht nehmen. Erst danach sollten Entscheidungen getroffen werden.
4. Muss ich mit einer Hausdurchsuchung oder Festnahme rechnen?
Das ist möglich – insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Vergewaltigung.
Die Ermittlungsbehörden handeln bei Sexualdelikten oft schnell und konsequent. Es kann zu Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen von Handy- oder Chatdaten oder sogar zu Untersuchungshaft kommen.
Frühzeitige anwaltliche Hilfe kann helfen, solche Maßnahmen abzuwehren oder gezielt darauf zu reagieren.
5. Was bringt mir ein Strafverteidiger in einem Aussage-gegen-Aussage-Fall?
Er schützt Ihre Rechte – und analysiert die belastende Aussage professionell.
Ein spezialisierter Verteidiger prüft die belastende Aussage auf Widersprüche, Logik, Falschmotive und Konstanz.
Diese aussagepsychologische Analyse kann entscheidend sein, um eine Anklage zu verhindern oder einen Freispruch zu erreichen. Ohne fundierte Verteidigung ist das Risiko einer Verurteilung trotz mangelnder Beweise hoch.
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