Ausstieg aus unrentablen Lebensversicherungen – Widerruf als Chance?

  • 1 Minuten Lesezeit

Ende der 90er lockten viele Lebensversicherungen mit großen Renditeversprechen. Bei manchen Versicherungen (z. B. der britischen Clerical Medical) wurden die Prämienzahlungen über Kredite finanziert, mit dem Versprechen, dass das Darlehen mit den späteren Ausschüttungen aus der Versicherung zurückgezahlt werden kann. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase geht diese Rechnung jedoch oft nicht auf. Die Ausschüttungen sind niedriger als gedacht und reichen oftmals nicht einmal zur Rückführung des Darlehens.

Wurde einem die Versicherung vermittelt, kann man versuchen den Vermittler haftbar zu machen. Vorausgesetzt, es liegt eine Falschberatung vor und der Anspruch ist nicht bereits verjährt. Was unter Umständen bereits nach 3 Jahren der Fall sein kann. Daneben besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, was jedoch mit großen finanziellen Verlusten verbunden ist. Lohnender erscheint in vielen Fällen der Widerruf. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch Versicherungen, die vor 2007 geschlossen wurden, noch widerrufen werden können. Möglich ist der Widerruf, weil den Kunden z. B. bei Vertragsabschluss nicht alle Unterlagen ausgehändigt wurden oder sie über ihr Widerrufsrecht falsch belehrt wurden. So enthalten viele Widerrufsbelehrungen die Formulierung „Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs“. Tatsächlich hätte der Kunde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden müssen, dass der Widerruf in Textform zu erfolgen hat.

Was sind die Vorteile eines Widerrufs? Der Widerruf verjährt nicht und kann damit auch noch erklärt werden, wenn der Abschluss des Vertrages mehr als 10 Jahre zurückliegt. Im Gegensatz zur Kündigung bekommt der Versicherungsnehmer außerdem sämtliche über die Jahre gezahlten Prämien zzgl. einer Verzinsung zurück.

Für den günstigsten Weg aus der Versicherung lohnt es sich daher die Vertragsunterlagen genau zu prüfen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.

Beiträge zum Thema