Autofahren im Winter – so kommen Sie auch in der kalten Jahreszeit sicher ans Ziel

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Es ist wieder soweit: Der Winter steht vor der Tür. Das heißt zum einen besinnliche Vorweihnachtsstimmung und Plätzchen backen. Die kalte Jahreszeit bringt jedoch auch einige Herausforderungen für Autofahrer mit sich. Was Sie wissen sollten, damit Sie auch im Winter sicher ankommen, erklären wir im Folgenden:

Verkehrsschild zugeschneit – gilt es trotzdem?

Für Verkehrszeichen gilt der sog. Sichtbarkeitsgrundsatz. Danach müssen Verkehrsschilder so aufgestellt werden, dass sie mit einem nur raschen und beiläufigen Blick erfasst werden können. Ist ein Schild so zugeschneit, dass man es nicht mehr erkennen kann, kann von Autofahrern daher nicht erwartet werden, dass sie es befolgen.

Dazu gibt es jedoch ein paar Ausnahmen. Sind die Schilder eindeutig an ihren Umrissen zu erkennen, wie insbesondere Stopp- oder Vorfahrtsschilder, gelten sie, auch wenn sie zugeschneit sind. Außerdem kann oft von Ortskundigen erwartet werden, dass sie die örtlichen Verkehrszeichen kennen, weshalb sie sich an diese halten müssen. Zudem sind verschneite Verkehrsschilder kein Freibrief dafür, gegen Verkehrsregeln zu verstoßen. So muss man sich beispielsweise trotzdem an die allgemeinen Tempolimits inner- und außerorts halten.

Beachte: Schwierigkeiten bereitet in solchen Fällen oft die Beweisführung. Wird man beispielsweise geblitzt, weil das entsprechende Verkehrszeichen mit dem Tempolimit verschneit war, muss man eben diesen Umstand erst einmal beweisen. Das ist vor allem dann schwierig, wenn man den Bußgeldbescheid erst Wochen später erhält.

Autoscheibe zugeschneit und Parkschein nicht erkennbar – riskiert man ein Knöllchen?

Nach § 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss man die Parkscheibe oder Parkscheine so im Auto anbringen, dass sie von außen gut lesbar sind. Diese Regelung gilt jedoch nur unter normalen Umständen. Hat man also den Parkschein gut sichtbar hinter der Frontscheibe platziert, ist man seiner Pflicht nach § 13 StVO nachgekommen und muss nicht etwa in regelmäßigen Abständen die Frontscheibe von Schnee befreien. 

Sollte man das Auto im Winter warmlaufen lassen?

Im Winter sollte man darauf verzichten, das Auto vor dem Losfahren warmlaufen zu lassen. Denn im Stand benötigt der Motor wesentlich mehr Zeit, um die Betriebstemperatur zu erreichen. Trotz dieses geringen Effekts wird beim Warmlaufenlassen eine große Menge an Kraftstoff verbraucht. Damit einher geht auch die unnötige Belastung der Umwelt.

Das Warmlaufenlassen ist also einerseits nicht sonderlich effektiv. Andererseits schadet es auch dem Motor. Durch die Verlängerung der Warmlaufphase dauert es länger, bis das Motoröl seine Betriebstemperatur erreicht hat. Dadurch wiederum wird die Reibung im Motor und damit der Verschleiß erhöht.

Letztlich kann, wenn man das Auto warmlaufen lässt, auch ein Bußgeld drohen. Nach § 30 der StVO muss nämlich jede unnötige Abgas- und Lärmbelästigung vermieden werden. Dazu zählt auch, den Motor unnötigerweise laufen zu lassen. Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Auto von Schnee und Eis befreien – Was muss freigekratzt werden?

Beim Autofahren ist eine ungehinderte Rundumsicht Pflicht. Das heißt, dass es nicht ausreichend ist, nur kleine Gucklöcher freizukratzen. Demnach müssen die Front-, Seiten- und Heckscheibe komplett von Eis und Schnee befreit werden. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro und das Unfallrisiko wird erheblich gesteigert.

Außerdem müssen Kennzeichen, Blinker, Scheinwerfer und Rückleuchten von Schnee und Eis befreit werden. Ist das Nummernschild eines Autos nicht erkennbar, kann ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro verhängt werden. Sind die Lichter durch Schnee verdeckt, drohen zudem 35 Euro Bußgeld.

Es sollte auch an die Motorhaube und das Fahrzeugdach gedacht werden. Fallen während der Fahrt Schnee oder Eisplatten vom Auto herunter, werden nachfolgende Fahrzeuge gefährdet oder die eigene Sicht behindert. Zudem riskiert man in solchen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.

Sicherheitsabstand und Beleuchtung – das sollten Sie im Winter beachten

Durch Schnee, Eis oder Schneematsch auf der Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg eines Autos erheblich. Deshalb sollte im Winter auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand geachtet werden. Zudem gilt es stets, die Geschwindigkeit an die Witterungsverhältnisse anzupassen.

Zu beachten gilt außerdem, dass das Abblendlicht auch tagsüber eingeschaltet werden muss, wenn die Sicht, beispielsweise durch Schneefall, eingeschränkt ist. Schalten Sie das Abblendlicht hingegen trotz schlechter Sicht nicht ein, kann ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro (innerorts) oder 60 Euro und ein Punkt in Flensburg (außerorts) verhängt werden.

Darf man im Winter nur mit Winterreifen fahren?

Das erfahren Sie hier:  Sommerreifen im Winter – das sollten Sie wissen (anwalt.de) 

Foto(s): stock.adobe.com/4tomania ©Adobe Stock/Bullrun

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