BaFin-Regeln passen sich der Corona-Krise an

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Nicht immer sind Banken und sonstige Finanzdienstleister auf die BaFin gut zu sprechen, denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist bekannt dafür, Rechtsverstöße rigoros zu ahnden.

In der Corona-Krise passt die Behörde ihre Aufsichtspraxis und ihre Maßnahmen den Umständen an. „Das bestehende Regelwerk ermöglicht ein hohes Maß an aufsichtlicher Flexibilität, die wir umfassend nutzen“, erklärt der Präsident der Behörde, Felix Hufeld. „Wir entlasten die Banken da, wo es ohne Einbußen für die Finanzstabilität möglich ist.“ Damit schließt sich die BaFin entsprechenden Empfehlungen der EU-Regulierungs- und Aufsichtsinstanzen sowie von internationalen Standardsetzern an.

Markus Jansen – Partner bei AJT in Neuss – berät als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zahlreiche Finanzdienstleister aller Größenordnungen und Ausrichtungen deutschlandweit. Er weiß allerdings, dass das Entgegenkommen der BaFin kein Freibrief ist: „Wer in diesen Zeiten unzulässige Produkte auf den Markt bringt oder Beratungs- Nachweis- und Erhebungspflichten ignoriert, der wird weiterhin die BaFin im Nacken haben!“

Das aktuelle Harmoniebekenntnis des Bundesamtes bezieht sich eher auf Bereiche, in denen Auslegungsspielraum besteht, z. B. in Bezug auf Melde- und Organisationspflichten, Liquiditätsanforderungen etc. Damit soll für die operationelle Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Vergabe von Krediten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sich an der an die Realwirtschaft orientieren.

Auf ihrer Homepage veröffentlicht die BaFin FAQ zu diversen Corona-Themen und aktualisiert und erweitert diese regelmäßig.

Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht unterstützen Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise.


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