Bald verfügbar: Benachrichtigungen an zweite Mailadresse

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Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion
Bald verfügbar: Benachrichtigungen an zweite Mailadresse

Ihr anwalt.de-Postfach kann Benachrichtigungen, z. B. Anfragen von Rechtsratsuchenden, demnächst parallel an zwei Mailadressen in Ihrem Haus senden. So stellen Sie sicher, dass wichtige Informationen an die entscheidenden Stellen bei Ihnen fließen.

An zwei E-Mail-Adressen – wenn Sie es wünschen 

In Ihrem Konto unter „E-Mail“ sehen Sie, welche E-Mail-Adresse bzw. -Adressen derzeit bei uns hinterlegt sind. Die Login-E-Mail-Adresse ist dabei obligatorisch. Optional kann eine weitere, abweichende E-Mail-Adresse angegeben werden.

Bislang galt: Wer nur die obligatorische E-Mail-Adresse gespeichert hatte, erhielt an diese sowohl alle den anwalt.de-Account betreffenden technischen Meldungen als auch die weitergeleiteten Anfragen von Rechtsratsuchenden. War außerdem eine zweite, abweichende E-Mail-Adresse hinterlegt, gingen die Nachrichten potenzieller Mandanten stattdessen an diese.

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Neue Anfragen: von zwei Stellen aus im Blick

Diese Aufteilung wird nun optimiert. Künftig erhalten Ihre beiden E-Mail-Adressen sämtliche Benachrichtigungen. Die Login-Adresse wird dabei als Hauptempfänger mit der abweichenden E-Mail-Adresse in CC angeschrieben. Voraussichtlich im August ist der neue Service für Sie verfügbar.

Wählen Sie Ihre optimale Empfänger-Kombination

So behalten Sie noch besser den Überblick über die von anwalt.de weitergeleiteten Anfragen potenzieller Mandanten und können gleich zwei Stellen in Ihrem Haus damit versorgen: Sie sich selbst, Ihre Angestellten, Ihre Vertretung oder beispielsweise einen E-Mail-Verteiler. Sie bestimmen, welche zwei Empfänger in Kombination die Anfragen sinnigerweise erhalten sollen.

Die Anregung hierzu kam von Ihnen. Für den wertvollen Input bedanken wir uns sehr, hilft er uns doch dabei, die Nutzererfahrung für Sie stetig zu optimieren.

(FPR; ZGRA)

Foto(s): @istock/xijan

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