Bankgebühren eines Pfändungsschutzkontos

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Schluss mit den Bankgebühren!

Mit der Reform über den Kontopfändungschutz hat der Gesetzgeber die Verbesserung des Pfändungsschutzes für Girokonten bezweckt. Ziel der Reform war nicht, den Banken und Sparkassen damit eine Grundlage für neue Gebühren zu geben. Insoweit hat der BGH mit seinem Urteil vom 13.11.2012 klargestellt, dass die Bestimmung einer zusätzlichen Kontoführungsgebühr jedenfalls nach Umwandlung eines regulären in ein Pfändungsschutzkonto eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Höhere Gebühren als üblicherweise auf ein Standardkonto anfallen, dürfen daher nicht verlangt werden.


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