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Die wichtigsten Fakten zum Zivilrecht

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Zivilrecht ist eines der größten Rechtsgebiete in Deutschland. Was unterscheidet das Zivilrecht vom Strafrecht sowie vom öffentlichen Recht und welche typischen Anwendungsbereiche umfasst das Zivilrecht? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.

Die wichtigsten Fakten

  • Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen, das heißt, Bürgern, oder zwischen juristischen Personen wie Vereinen.
  • Es unterteilt sich in das allgemeine bzw. bürgerliche Privatrecht und in das Sonderprivatrecht.
  • Das Zivilrecht ist vom öffentlichen Recht und vom Strafrecht zu unterscheiden.
  • Anwendungsbereiche des Sonderprivatrechts sind unter anderem das Arbeitsrecht und das Handelsrecht, Beispiele für das Allgemeine Privatrecht sind das Erbrecht und das Familienrecht.
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das wichtigste Gesetzbuch des Zivilrechts.

So gehen Sie vor

  1. Ziehen Sie für zivilrechtliche Belange einen Anwalt bzw. eine Anwältin zurate.
  2. Die meisten Anwälte bzw. Anwältinnen haben sich im Zivilrecht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert.
  3. Geht es beispielsweise um einen Streit um Unterhalt oder um die Scheidung von Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin, sollten Sie sich an einen bzw. eine im Familienrecht spezialisierten Anwalt/spezialisierte Anwältin wenden.

Grundlegendes zum Zivilrecht

Das Zivilrecht ist dasjenige Recht, das die Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen wie Bürgern oder zwischen juristischen Personen, beispielsweise Vereinen, regelt.

Das Zivilrecht unterteilt sich in das allgemeine bzw. bürgerliche Privatrecht, was beispielsweise das Erbrecht, Familienrecht sowie das Nachbarrecht umfasst, und in das Sonderprivatrecht. Beispiele für Letzteres sind das Arbeitsrecht, Handelsrecht, Mietrecht, Verkehrszivilrecht und das Wertpapierrecht.

Jedoch überschneiden sich mehrere Bereiche des Sonderprivatrechts, beispielsweise, das Verkehrszivilrecht und das Mietrecht, mit dem Bürgerlichen Privatrecht, wie zum Beispiel das Schuldrecht und das Allgemeine Vertragsrecht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch – kurz BGB – ist das bedeutendste Gesetz des Allgemeinen Zivilrechts in Deutschland. Das BGB besteht aus insgesamt fünf Büchern. Zu den Grundlagen des Zivilrechts zählt der Allgemeine Teil (AT) im ersten Buch des BGB. Dieser ist in mehrere Abschnitte gegliedert:

  • Personen – das bedeutet, Regelungen hinsichtlich natürlicher und juristischer Personen
  • Sachen und Tiere
  • Rechtsgeschäfte – das heißt, Bestimmungen bezüglich Verträgen oder Geschäftsfähigkeit
  • Fristen und Termine
  • Verjährung von Ansprüchen, die gemäß § 195 BGB im Zivilrecht für gewöhnlich drei Jahre beträgt
  • Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe – das heißt, beispielsweise Regeln hinsichtlich Notwehr
  • Sicherheitsleistung, zum Beispiel Wertpapiere betreffend

Der Allgemeine Teil des BGB, der sich auf die §§ 1–240 bezieht, steht den vier weiteren Büchern des Schuldrechts, Sachenrechts, Familienrechts sowie des Erbrechts voran. Der Allgemeine Teil beinhaltet Regelungen, die gleichzeitig für die vier weiteren Bücher Anwendung finden.

Was unterscheidet das Zivilrecht, das Strafrecht und das öffentliche Recht?

Grundsätzlich lässt sich die Gerichtsbarkeit in drei verschiedene Rechtsgebiete unterteilen: das Zivilrecht – auch als ordentliche Gerichtsbarkeit bekannt –, das Strafrecht sowie das öffentliche Recht. Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG), Oberlandesgerichte (OLG) sowie durch den Bundesgerichtshof (BGH) ausgeübt.

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen.

Strafrecht

Streng genommen zählt das Strafrecht zum öffentlichen Recht. Üblicherweise wird es aber als eigenständiges Rechtsgebiet behandelt. Es umfasst diejenigen Rechtsnormen, die infolge von bestimmten Verhaltensweisen untersagt sind und folglich mit einer Strafe geahndet werden.

Auch behandelt es nicht die Beziehungen von Personen, natürlich oder juristisch, untereinander, sondern das Verhältnis von Bürger und Staat.

Größtenteils ist das Strafrecht im Strafgesetzbuch – kurz StGB – geregelt. Weitere strafrechtliche Regelungen lassen sich unter anderem im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) finden.

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht umfasst generell den Aufbau und die Tätigkeit staatlicher Organe und definiert deren Verhältnis zum Bürger. Bereiche, die das öffentliche Recht erfasst, sind zum Beispiel

  • das Verwaltungsrecht
  • das Völker- und Europarecht
  • das Prozessrecht
  • das Verfassungsrecht
  • das Sozialrecht
  • das Finanz- und Steuerrecht

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