Beistand zum Jugendamt mitnehmen? ​(Freundin, Anwalt)

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Die Situation: Sie als Eltern müssen sich mit dem Jugendamt auseinandersetzen, weil Sie eine Art Vorladung erhalten haben. Sie fragen sich, ob Sie eine Vertrauensperson mitnehmen können.

Vielleicht haben Sie auch schon (schlechte) Erfahrungen machen müssen und das Jugendamt weigert sich, Informationen per Mail zu senden oder man erinnert sich anders als Sie an das Gespräch. 

Es kann also sehr hilfreich sein, eine vertraute Person an Ihrer Seite zu haben. Das kann ihre beste Freundin, das kann und darf aber auch ich als Ihr Anwalt sein, der dem Jugendamt auch etwas entgegenzusetzen hat.

Die Rechtslage: Gemäß § 13 SGB X haben Sie das Recht, eine unterstützende Person als Beistand zu Verhandlungen mit Behörden mitzunehmen. Diese Person kann Ihnen während der Verhandlung beistehen, Sie beraten und unterstützen. 

Ein solcher Beistand kann Ihnen zusätzliche Sicherheit bieten und Ihnen helfen, Ihre Anliegen klar zu kommunizieren. Ideal ist es, wenn Ihr Beistand Fachkenntnisse oder Erfahrungen hat, die Ihnen fehlen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie selbst mit Sorge auf das Gespräch blicken.

Wann ist das sinnvoll? Das kann nur im Einzelfall beantwortet werden. Wenn der Vorwurf schwer wiegt, z.B.

- bei behauptetem sexuellen Missbrauch an Ihrem Kind;

- bei strafrechtlichen Vorwürfen, z.B. Besitz von Kinderpornographie;

- bei behaupteten Erziehungsmängeln wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch

kann es sehr sinnvoll sein, bereits zum ersten Gespräch eine Vertrauensperson bzw. mich als Ihren Anwalt dabei zu haben. 

Die Mitarbeiterinnen der Jugendämter sind geschult und mögen das nicht. Denken Sie aber daran: es geht um Sie! Es ist damit ein Gebot der Waffengleichheit, seinen Berater dabei zu haben - vor allem, weil die Folgen der Intervention des JA dramatisch sein können:

- Wegweisung aus der Wohnung;

- Bestimmung von nur noch begleitetem Umgang mit Ihrem Kind;

- Androhung der Inobhutnahme Ihres Kindes.

Falls Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie sich professionellen Beistand wünschen, unterstütze ich Sie gern. Ich habe bundesweit viel Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Familienhilfen. Regelmäßig bin ich gleichzeitig Strafverteidiger und trete mit Ihnen beim Jugendamt auf. 

Fragen Sie einfach nach - ich kann nicht jeden Fall übernehmen, sehe mir die Sache aber unverbindlich an! Ich übernehme keine Fälle, in denen beide Eltern gegeneinander agieren. Wir beraten bundesweit, telefonisch, per Mail, persönlich oder per WhatsApp. Ihre Anfrage ist kostenfrei.



Dr. Daniel Kötz ist Fachanwalt und kennt sich durch viele Verfahren gut mit der Herangehensweise von Jugendämtern aus.

Foto(s): Frank Beer

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