Belästigung im Job: Wie Sie sich gegen Belästigung am Arbeitsplatz wehren können

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Belästigung am Arbeitsplatz stellt ein schwerwiegendes Problem dar, das sowohl das Wohlbefinden der Betroffenen als auch das gesamte Arbeitsklima negativ beeinflusst. In diesem Artikel wird erläutert, was unter Belästigung am Arbeitsplatz zu verstehen ist, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können und welche Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden sollten.

Was ist Belästigung am Arbeitsplatz?

Belästigung am Arbeitsplatz kann in vielfältiger Form auftreten, von verbalen und nonverbalen Übergriffen bis hin zu körperlichen und sexuellen Belästigungen. Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt eine Belästigung dann vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen die Würde einer Person verletzen und daraus ein feindliches Arbeitsumfeld entsteht.

Typische Formen der Belästigung

  • Sexuelle Belästigung: Unerwünschte Berührungen, anzügliche Kommentare oder aufdringliche Blicke.
    • Beispiel: Ein Kollege macht wiederholt unangemessene Bemerkungen über das Aussehen einer Mitarbeiterin oder versucht, diese ohne deren Zustimmung zu berühren.
  • Mobbing: Demütigen, Schikanieren oder systematisches Ausgrenzen eines Mitarbeiters.
    • Beispiel: Ein Mitarbeiter wird regelmäßig von Teamaktivitäten bewusst ausgeschlossen, erhält absichtlich inkorrekte Informationen oder wird vor anderen Kollegen auf andere Weisen herabgewürdigt.
  • Diskriminierung: Benachteiligung aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen.
    • Beispiel: Ein Mitarbeiter wird aufgrund seiner Hautfarbe oder ethnischen Herkunft bei Beförderungen  gezielt übergangen oder wird weniger gefördert und gefordert von seinen Kollegen.
  • Stalking: Belästigen oder Verfolgen einer Person, auch abseits des Arbeitsplatzes.
    • Beispiel: Ein Kollege verfolgt eine Mitarbeiterin auf dem Heimweg oder schickt ihr unangemessene Nachrichten und Geschenke."

Was können Sie dagegen unternehmen?

Wenn Sie am Arbeitsplatz belästigt werden, sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:

  1. Dokumentieren: Halten Sie alle Vorfälle in einem detaillierten Tagebuch fest. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und eine genaue Beschreibung des Vorfalls.
  2. Zeugen identifizieren: Sprechen Sie Kollegen an, die Vorfälle beobachtet haben, und bitten Sie sie darum, ihre Beobachtungen schriftlich festzuhalten.
  3. Beschweren: Wenden Sie sich an zuständige Stellen in Ihrem Unternehmen, wie den Betriebsrat, den Gleichstellungsbeauftragten oder die Personalabteilung. Diese sind dazu verpflichtet, Ihre Beschwerde ernsthaft zu prüfen und Maßnahmen einzuleiten.
  4. Rechtlich beraten lassen: Sollten interne Maßnahmen nicht weiterhelfen, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bietet Ihnen Schutz vor Belästigung und ermöglicht es Ihnen ebenso, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Lassen Sie sich hierzu bestenfalls von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, um nicht alleine gegen die Belästigung ankämpfen zu müssen.

Wie können Sie als Arbeitskollege Betroffenen helfen?

Als Kollege können Sie eine entscheidende Rolle dabei spielen, Betroffene von Belästigung zu unterstützen:

  • Ernsthaft zuhören: Hören Sie den Betroffenen aufmerksam zu und nehmen Sie ihre Sorgen ernst. Zeigen Sie dabei Empathie und Verständnis.
  • Bezeugen: Wenn Sie Vorfälle selbst beobachten, bieten Sie an, als Zeuge aufzutreten und Ihre Beobachtungen ebenfalls schriftlich festzuhalten.
  • Dokumentieren: Helfen Sie den Betroffenen dabei, Vorfälle rechtswirksam zu dokumentieren, indem Sie gemeinsam ein Tagebuch führen, wichtige Details notieren oder Ihre Gespräche nach Vorfällen in einem Gedächtnisprotokoll festhalten.
  • Ermutigen: Ermutigen Sie Betroffene dazu, sich rechtzeitig an die zuständigen Stellen im Unternehmen zu wenden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
  • Zusammenhalten: Zeigen Sie stets Solidarität und unterstützen Sie Betroffene, indem Sie gemeinsam gegen die Belästigung vorgehen und sich somit für ein respektvolles Arbeitsumfeld in Ihrem Unternehmen einsetzen.

Zusätzliche Herausforderungen bei Belästigung durch Führungskräfte

Wenn Belästigung durch höhergestellte Kollegen oder Vorgesetzte auftritt, gibt es einige besondere Herausforderungen:

  • Macht: Vorgesetzte haben oft mehr Einfluss und Macht im Unternehmen, was es zusätzlich erschweren kann, gegen sie vorzugehen. Betroffene sollten Anschuldigungen in diesen Fällen besonders intensiv vorbereiten und sämtliche Vorfälle sorgfältig dokumentieren.
  • Angst: Viele Betroffene fürchten nachvollziehbarerweise negative Konsequenzen wie Kündigung oder berufliche Nachteile. Es ist deshalb umso wichtiger, sich von vertrauenswürdigen Kollegen, dem Betriebsrat oder externen Beratungsstellen unterstützen zu lassen. Letztlich kann eine Person in einer Führungsposition auch größere Schäden am Arbeitsumfeld eines Unternehmens verursachen, weshalb das Interesse umso stärker ausgeprägt sein sollte, hier schnell zu handeln.
  • Eskalation: Nutzen Sie vorhandene interne Eskalationsstufen, bevor Sie externe Schritte einleiten. Dazu gehören unter anderem Gespräche mit der Personalabteilung, dem Betriebsrat oder dem Compliance-Beauftragten.
  • Beratung: In Fällen von Belästigung durch Führungskräfte kann es besonders ratsam sein, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann dabei helfen, die bestmöglichen Schritte zu planen, rechtliche Möglichkeiten auszuloten sowie Ihnen Sicherheit über das Abwehren negativer Konsequenzen zu geben.

Häufige Missverständnisse

  • "Ich muss das ganz alleine durchstehen": Sie stehen nicht alleine da. Es gibt zahlreiche interne wie externe Beratungsstellen und Anwälte, die Ihnen in Ihrer Lage helfen können.
  • "Es war doch bloß ein schlechter Scherz": Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Selbst vermeintlich harmlose Witze können ausreichen, um die Würde einer Person zu verletzen.
  • "Belästigung betrifft lediglich Frauen": Männer können genauso Opfer von Belästigung werden, da das Problem geschlechtsunabhängig ist.

Fazit

Belästigung am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Thema, das auf keinen Fall ignoriert werden darf. Betroffene sollten nicht zögern, sich Hilfe zu suchen und rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, bevor die Situation eskaliert. Hierbei hilft eine sorgfältige Dokumentation und das Einholen von Zeugenberichten. Als Arbeitskollege können Sie den Betroffenen dadurch einen wertvollen Beitrag leisten, dass Sie ein offenes Ohr haben, Ihre Unterstützung anbieten und stets Solidarität zeigen. Besonders bei Belästigung durch Führungskräfte ist es ratsam, sich gut vorzubereiten sowie zunächst alle internen und im Anschluss auch externe Möglichkeiten zu nutzen. Bedenken Sie, dass jeder ein Recht auf ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld hat.

Kontaktieren Sie mich jederzeit, um Ihre Situation zu besprechen, Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu planen. Ich berate Sie gerne.

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Foto(s): Anja Jäger

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