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Berliner Imam zu Freiheitsstrafe verurteilt

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Das Kammergericht Berlin hat mit einem Urteil vom 14.06.2016 einen 30-jährigen Angeklagten wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und wegen der Billigung von Straftaten durch den IS zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach des Gerichts hat der Angeklagte am 18. Januar 2015 als Administrator des Online-Portals „Shamtoday“ ein Video mit dem Titel „Härte im Jihad“ hochgeladen, in dem er der Terrororganisation IS huldigte. Der Angeklagte hat in diesem Video  „mit viel Leidenschaft und Pathos“ den Vortrag eines Islamgelehrten auf russischer Sprache in Form einer Predigt vorgetragen und so unmissverständlich öffentlich dazu aufgerufen, sich dem bewaffneten Kampf der Terrororganisation IS anzuschließen.

Weiterhin hat der Angeklagte am 19. Mai 2015 einem Online-Magazin ein Interview gegeben, in dem er die grausame Tötung eines gefangenen jordanischen Piloten und eines in Syrien gefangengenommenen US-amerikanischen Journalisten durch den IS religiös zu rechtfertigen gesucht hat.

Nach Ansicht des Gerichts habe der Angeklagte durch seine Aussagen zu den öffentlichen Hinrichtungen diese Taten gebilligt. Er habe seine Autorität dazu genutzt vor allem in der russischsprachigen Islamistenszene in, neue Kämpfer zur Errichtung eines islamistischen Gottesstaates zu werben. Dabei habe er sich selbst als „Informationskrieger“ bezeichnet.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Kammergericht das umfassende Geständnis sowie die Aufklärungshilfe des Angeklagten als strafmildernd. Ferner wurde zugunsten des Angeklagten gewertet, dass er in seinem letzten Wort vor Gericht von seinen Taten glaubhaft Abstand genommen hat.

Gründe für die Annahme verminderter Schuldfähigkeit sah das Gericht nicht und folgte damit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen.


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