Berufverbot nach § 70 StGB verhindern- ein Verteidiger hilft!

  • 2 Minuten Lesezeit

In diesem Artikel erläutert Rechtsanwalt Andreas Junge die Voraussetzungen für ein Berufsverbot gem. § 70 StGB und die Verteidigung hiergegen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit 2007 Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich auch in Verfahren mit berufsrechtlicher Relevanz. Pro Jahr nimmt er an ca. 300 Hauptverhandlungen teil. Er hat damit das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat ein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

In einem Strafverfahren kann als Nebenstrafe nach § 70 Strafgesetzbuch (StGB) auch ein Berufsverbot verhängt werden. Dieses kann ausgesprochen werden, wenn der Beschuldigte wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes begangen hat, verurteilt wird. Es kann auch verhängt werden, wenn der Beschuldigte die Straftat unter grober Verletzung der Pflichten, die mit dem Beruf oder Gewerbe zusammenhängen, begangen hat. Der § 70 StGB soll die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von der nicht hinreichend zuverlässigen Person ausgehen. Ein Berufsverbot nach §§ 70 ff. StGB greift in das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Artikel 12 des Grundgesetzes ein. Daher sind an dessen Verhängung strenge Voraussetzungen geknüpft. 

Die erste Voraussetzung ist, dass der Täter wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt wurde und diese muss in einem engen Zusammenhang zu dem ausgeübten Beruf stehen. Das Gericht kann ein Berufsverbot auch dann verhängen, wenn der Täter durch die Ausübung des Berufes weitere Straftaten begehen könnte. Ob diese Vorausetzungen gegeben sind, steht im Ermessen des verurteilenden Gerichts. Dieses ist weit zu fassen. Ein Berufsverbot kann für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren angeordnet werden. Ist abzusehen, dass das Berufsverbot zur „Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht“ (§ 70 Abs. 1 S.2 StGB), kann das Berufsverbot auch für immer ausgesprochen werden. Das Gericht kann das Verbot auch auf Bewährung aussetzen. Auch hinsichtlich des Umfangs des Berufsverbots bleiben dem Gericht einige Spielräume. Da das Verbot vor allem der Gefahrenabwehr dient, sind auch Einschränkungen in der Berufsausübung möglich. So kann das Gericht beispielsweise bei einem Altenpfleger, der sexuelle Straftaten an weiblichen Patienten begangen hat, anordnen, dass er seinen Beruf nur mehr bei männlichen Patienten ausüben darf.

Der Verteidigung muss daher immer darauf achten, auf in dieser Hinsicht belastende  Umstände zu entkräften oder abzuschwächen und entlastende Momente besonders hervorzuheben. Wie dieses zu geschehen hat, hängt konkret vom jeweiligen Einzelfall ab. 

Meist hat diese Nebenstrafe für Ärzte, Steuerberater oder Notare größere Auswirkungen als die eigentliche Strafe. Zögern Sie daher nicht, einen spezialisierten Fachanwalt zu kontaktieren, wenn Ihre berufliche Zukunft auf dem Spiel steht. Senden Sie einfach Ihre Fragen per E-mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema