Veröffentlicht von:

Beschwerde, Berufung und Revision einlegen in der Türkei (Rechtsmittel gegen ein Urteil aus der Türkei)

  • 1 Minuten Lesezeit

Falls man mit einer Entscheidung oder einem Urteil erster Instanz unzufrieden ist, kann man wie in jedem Staat auch in der Türkei dagegen vorzugehen. Dadurch wird Entscheidung oder Urteil in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht überprüft.

Ist man in der Türkei verhaftet, kann man gegen Haftbefehl oder Verhaftung Beschwerde (itiraz) einlegen.

Wird man mit einer Freiheitsstrafe von erster Instanz verurteilt, kann man dieses Urteil von einem höheren Instanzgericht (für die Berufung sog. Bölge Adliye Mahkemesi = Regional Ober-Landesgericht = Berufungsgericht) überprüfen lassen. Dank Devolutiveffekt wird ein höheres Gericht sich mit dem Fall beschäftigen und da Berufung auch Suspensiveffekt hat, wird das Urteil von erster Instanz nicht rechtskräftig, solange OLG sich mit Berufung befindet.

Verbot der Verschlechterung: Ähnlich wie in Deutschland wird die Lage des Verurteilten nicht verschlechtert, solange lediglich der Strafverteidiger gegen dieses Urteil vorgeht. Verbot der Verschlechterung gilt nicht, wenn Nebenkläger oder die Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten Berufung einlegen. In diesem Fall kann das Urteil schwerwiegender auskommen. Um so eine Verschlechterung zu verhindern, wäre eine Berufung-Einlegung von Seite des Angeklagten hilfreich.


Fristen: Nach der Novellierung der türkischen Strafprozessordnung dürfen in der Türkei ab dem 01.06.2024 strafrechtliche Beschwerden, Berufungen und Revision (sog. itiraz, istinaf, temyiz) innerhalb zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung, des Urteils eingelegt werden. Diese Frist darf nicht verpasst werden. Denn ab dem Fristablauf wird die Entscheidung bzw. Urteil rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.


Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Ihnen mitteilen, ob gegen ein Urteil Berufung oder Revision eingelegt werden sollte.


Für Rechtsbetreuung, Beratung und anwaltliche Vertretung stehe ich Ihnen zur Verfügung.


Rechtsanwalt Dr. iur. Ercan Yasar

E-Mail: ercanyasar279@gmail.com

Tel/ Whatsapp: 00 90 553 692 02 79   


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Avukat Dr. Ercan Yasar

Beiträge zum Thema